Quelle: TeleM1
Noch heute kämpft der damals 9-jährige Leo, der im Jahr 2020 aus dem Schulhausfenster in Laufenburg gefallen ist, mit den körperlichen und psychischen Folgen des Sturzes. Dieser geschah während der Aufsichtszeit einer 52-jährigen Betreuerin. Sie musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten, da sie den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft angefochten hatte. Mit Erfolg: Sie bekommt vom Gericht einen Freispruch: «Wir sind nicht glücklich, aber erleichtert. Es war ein tragischer Unfall und der Bub in einem Alter, in dem er hätte wissen müssen, dass er aus dem Fenster fallen kann. Meine Klientin musste auf elf Kinder in verschiedenen Räumen aufpassen. Sie konnte unmöglich überall sein», wie Verteidiger André Kuhn erklärt.
Mutter des Kindes zieht Urteil weiter
Wäre die Angeklagte im Zimmer anwesend geblieben, wäre es nicht zu dem schweren Sturz gekommen. Dieser Überzeugung ist Marta Kollar, Mutter von Leo. Deshalb hat sie damals die Anzeige gegen die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eingereicht und von der Staatsanwaltschaft Recht bekommen. Das Bezirksgericht sieht das jedoch anders. Für Marta ist das unverständlich: «Es kann nicht sein, dass so ein schwerwiegender Unfall passiert und die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden.» Deshalb wird sie das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen.
(red.)