Videos

Vor Auto gejagt: Hunde hetzen Reh auf die Strasse – oder war ein Böller schuld?

Vor Gericht

Vor Auto gejagt: Hunde hetzen Reh auf die Strasse – oder war ein Böller schuld?

· Online seit 23.02.2024, 21:27 Uhr
Ein friedlicher Spaziergang mit den Hunden endete in Windisch für ein Reh mit einem Unfall. Weil die Vierbeiner von Claudia Hoffmann, die mit ihrer Tochter unterwegs war, nicht angeleint waren, konnten sie weg und jagten das Reh. Dieses floh auf die Strasse und wurde von einem Auto erfasst. Laut Strafbefehl soll sie wegen fahrlässiger Tierquälerei schuldig sein. Heute wehrte sie sich gegen den Entscheid vor dem Gericht in Brugg.
Anzeige

Eine überzeugte Vegetarierin und Hundehalterin per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt – kein alltäglicher Fall. Und ein schlimmer Gedanke für Claudia Hoffmann, als Tierquälerin im Strafregister eingetragen zu werden. «Ich bin wirklich überzeugte Vegetarierin, seit meinem 9. Lebensjahr. Und ich bin absolute Tierliebhaberin», sagt sie vor dem Prozess am Freitag vor Bezirksgericht Brugg. Sie hat das Urteil der Staatsanwaltschaft weitergezogen. «Das hohe Strafmass ist für mich einfach nicht verständlich», sagt Hoffmann weiter.

Hetze oder gleiche Fluchtrichtung wegen Böller? 

Aber von Anfang an: Brei einem Spaziergang Ende Dezember 2022 wird laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft ein Reh von Claudia Hoffmanns beiden Hunden gehetzt. Das Reh flüchtet auf eine Strasse und wird von einem Auto angefahren.

Stimmt nicht ganz, sagt Hoffmann. Der Grund für die Flucht sei ein Silvester-Böller gewesen: «Unsere Hunde haben genau so Panik vor der Knallerei, da sind sie einfach wirklich in Panik, haben Angst und sind quasi in die gleiche Richtung geflüchtet wie das Reh.» Besonders aussergewöhnlich sei, dass die Hunde einfach abhauen, ergänzt sie – ihre 17-jährige Tochter trainiere täglich mit den Tieren und nimmt regelmässig an Agility-Turnieren teil. Vor zwei Jahren wurde sie in Finnland sogar Weltmeisterin. Sie war beim Spaziergang ebenfalls dabei.

Eine Busse gibt es trotzdem 

Sie beteuert: «Unsere Hunde sind wirklich gut trainiert und wir machen viel mit diesen, sie sind einfach nicht normale Hunde, die man sich anschafft und den ganzen Tag im Haus hat.» Sie begleitet ihre Mutter am Freitag beim Gang vors Bezirksgericht Brugg.

Weil auch die Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig nachweisen können, ob das Reh wegen dem Feuerwerk oder den Hunden vor das Auto gerannt ist, wird ihre Mutter Claudia Hoffmann denn auch nicht wegen Tierquälerei verurteilt. Es bleibt bei einer Busse über 200 Franken wegen Missachtung des Tierschutzgesetzes, eine weit weniger schlimme Strafe. «Ich bin sehr froh, dass der Richter gesehen hat, dass das Strafmass nicht ganz angebracht ist», sagt Hundehalterin Hoffmann nach dem Prozess erleichtert.

(lba)

veröffentlicht: 23. Februar 2024 21:27
aktualisiert: 23. Februar 2024 21:27
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch