Die 67-Jährige tritt nach fast 16 Jahren als Regierungschefin bei der Parlamentswahl im September nicht mehr an.
Diese Versorgungsansprüche ergäben sich aus ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Bundestag sowie aus ihrer Zeit als Bundesministerin und Kanzlerin, teilte die Organisation am Freitag auf Anfrage mit.
Die Versorgungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Für ihre Mitgliedschaft im Bundestag stehen sie im Abgeordnetengesetz, für ihre Zugehörigkeit zur Bundesregierung im Bundesministergesetz. Nach Paragraf 20 des Abgeordnetengesetzes stünde Merkel beispielsweise für ihre rund 31 Jahre im Parlament der Höchstbetrag von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zu. Allerdings werden die verschiedenen Versorgungsansprüche miteinander verrechnet.
Wie alle Altkanzler und ehemalige Bundespräsidenten wird die CDU-Politikerin zudem Anspruch auf ein Büro haben. Ausserdem werden ihr ein Büroleiter oder eine Büroleiterin, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer finanziert.