WWF veröffentlicht Liste

Bis zu 1 Million Franken Strafe: Diese Souvenirs darfst du nicht heimbringen

14.12.2023, 08:01 Uhr
· Online seit 14.12.2023, 05:50 Uhr
Ferienzeit ist Souvenirzeit – doch aufgepasst: Viele exotische Mitbringsel dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden – und sind schlimmstenfalls das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei. Die Umweltschutzorganisation WWF bietet deswegen einen Online-Ratgeber an.
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So haben etwa Schlangenweine, Korallen, Produkte aus Knochen von geschützten Arten – wie etwa von Elefanten oder Walen – oder Tierfelle bedrohter Arten nichts im Koffer zu suchen, wie WWF am Donnerstag mitteilte. Auch die Krokodillederschuhe, die Tasche aus Schlangenleder sowie Orchideen sind unter anderem verboten.

Jährlich werden laut WWF hunderte Objekte geschützter Arten an den Schweizer Grenzen konfisziert. Bei den illegalen Einfuhren schwingen Fleisch von Schuppentieren und Affen, Schals aus der Wolle der geschützten Tibet-Antilope, Kaviar und lebende Tiere oben aus. Im Reiseverkehr werden von Touristinnen und Touristen besonders häufig Reptilienlederwaren, Korallenstücke und Kaviar eingezogen.

Nicht alle diese Produkte sind verboten, einige benötigen aber eine Bewilligung. Wer sich laut WWF dem bewussten oder unbewussten Schmuggel schuldig macht, muss mit einer Strafe bis einer Million Franken rechnen.

Die ganze Übersicht findest du auf der Internetseite des WWF.

(sda)

veröffentlicht: 14. Dezember 2023 05:50
aktualisiert: 14. Dezember 2023 08:01
Quelle: ArgoviaToday

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