Einreisebestimmungen

Diese Regeln gelten für den Silvester-Trip

· Online seit 10.12.2021, 06:09 Uhr
Über die Weihnachtsferien einen Abstecher nach London machen oder Silvester in Paris feiern – dieses Jahr gestalten sich solche Vorhaben erneut schwierig. Die Corona-Infektionszahlen haben in vielen europäischen Ländern neue Höchstwerte erreicht. Entsprechend sind die Einreiseregeln verschärft worden. Wohin können Schweizerinnen und Schweizer noch reisen? Und worauf müssen wir dabei genau achten?
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Deutschland

Seit dem 5. Dezember gilt die Schweiz für Deutschland wegen der hohen Infektionszahlen als Hochrisikogebiet. Wer sich nicht länger als 24 Stunden bei unserem nördlichen Nachbarn aufhält, muss bei der Einreise allerdings bloss die 3G-Regel beachten. Soll der Aufenthalt in Deutschland länger als 24 Stunden dauern wird es komplizierter. Für nicht geimpfte Personen wird eine zehntägige Quarantäne fällig. Mit einem negativen Test kann die Quarantäne nach fünf Tagen abgebrochen werden. Weiter müssen alle einreisenden Personen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Innerhalb des Landes gilt, anders als bei der Einreise, vielerorts 2G (geimpft oder genesen) in Restaurants, Bars und Kinos. Die 2G-Regel wurde zudem in einigen Bundesländern auf Geschäfte (ausser Lebensmittelgeschäfte) ausgeweitet.

Österreich

Unser östlicher Nachbar ist im Moment im Lockdown. Die Einreise ist zwar trotzdem unter Auflagen erlaubt, Hotels und Restaurants sind aber zu. Bei der Einreise aus der Schweiz muss die sogenannte 2,5G-Regel beachtet werden.  Man muss entweder vollständig geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Die Impfzertifikate sind in Österreich nur 9 Monate nach der zweiten Impfung gültig. Zudem muss vor der Einreise ein Formular ausgefüllt werden. Der Lockdown endet in Österreich am 12. Dezember für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte müssen weiterhin die Ausgangsbeschränkungen beachten. Aber auch für die Geimpften und Genesenen bleibt es mit dem Kurztrip auch nach dem 12. Dezember kompliziert, denn nicht alle Regionen öffnen auch die Gastronomie und Hotellerie wieder. So hat etwa die Stadt Wien bereits angekündigt, dass Restaurants und Hotels erst eine Woche später wieder Gäste empfangen dürfen, das Bundesland Oberösterreich will bis zum 17. Dezember komplett im Lockdown bleiben. In den Bundesländern Salzburg, Niederösterreich und Steiermark sollen Hotels und Lokale am 17. Dezember öffnen.

Frankreich

Wie Österreich setzt Frankreich bei der Einreise auf die 3G-Regel. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen negativen, maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen können. Ausserdem muss bei der Einreise ein Formular mitgeführt werden.

Wer in Grenznähe wohnt und in einem Radius von 30km (ab Wohnort) für höchstens 24h die Grenze überschreitet, benötigt keinen negativen Covid-Test.

Italien

Bei der Einreise nach Italien gilt die 3G-Regel. Ab dem 15. Dezember wird die Gültigkeit der Impfung jedoch von 12 auf 9 Monate verkürzt. Auch für Italien muss vor der Einreise ein Formular ausgefüllt werden.

Die 3G-Regel kommt auch im öffentlichen Verkehr und in Hotels zur Anwendung – ansonsten wird bei unserem südlichen Nachbarn aber meist sogar ein 2G-Nachweis («Super Green Pass») verlangt: In öffentliche Innenräume hinein kommt seit dem 6. Dezember nur noch, wer geimpft oder genesen ist. Die meisten Grossstädte haben am Wochenende zudem wieder die Maskenpflicht im Freien eingeführt.

Grossbritannien

Für die Einreise in Grossbritannien muss ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als zwei Tage alt ist. Ein zweiter obligatorischer Test wird spätestens am zweiten Aufenthaltstag fällig. Für den zweiten Test genügt ein Schnelltest. Der Termin für diesen zweiten Test muss bereits im Voraus gebucht und bei der Einreise vorgewiesen werden. Bis zum Erhalt des zweiten Testresultats muss man sich in Quarantäne begeben – fällt das Ergebnis negativ aus, kann der Urlaub beginnen. Bei einem positiven Test beträgt die Quarantäne zehn Tage. Ungeimpfte müssen auch bei negativen Testresultaten für zehn Tage in Quarantäne, ausserdem gibt es für Ungeimpfte einen dritten obligatorischen Test am achten Tag des Aufenthalts.

Das gilt für die Rückreise

Auch bei der Einreise in die Schweiz sind einige Regeln zu beachten. Alle Einreisenden müssen ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen können. Ausserdem muss vor der Einreise (also während den Ferien) ein PCR-Test durchgeführt werden. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss dann ein weiterer PCR- oder Schnelltest gemacht werden.

Ausnahmen gelten für Grenzgebiete.

*Wir bemühen uns, diese Angaben so aktuell wie möglich zu halten, aber die aktuelle Lage kann sich jederzeit schnell verändern.

(mhe/cel)

veröffentlicht: 10. Dezember 2021 06:09
aktualisiert: 10. Dezember 2021 06:09
Quelle: ArgoviaToday

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