Das teilte die Finma am Montag mit. Sie möchte damit die technischen Möglichkeiten berücksichtigen, die der biometrische Pass bietet. Neuerdings dürfen sämtliche Finanzintermediäre somit auf die Identifizierung per Banküberweisung eines Neukunden verzichten, falls die dafür nötigen Daten auf dem Chip der biometrischen Ausweispapiere ausgelesen werden können.
Gelten sollen die Neuerungen ab 1. Juni 2021. Zudem lässt die Finma auch eine Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung einer Wohnsitzadresse zu. Nicht durchgewunken wurde hingegen die Verifikation durch Mitarbeitende im Nachgang einer automatischen Videoidentifikation - auch asynchrone Identifizierung genannt.