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Haftstrafe für Angeklagten in Prozess um «NSU 2.0»-Drohschreiben

Deutschland

Haftstrafe für Angeklagten in Prozess um «NSU 2.0»-Drohschreiben

· Online seit 17.11.2022, 20:24 Uhr
In einem Prozess um sogenannte «NSU 2.0»-Drohschreiben ist der Angeklagte in Deutschland zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
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Der aus Berlin stammende Alexander M. hatte nach Auffassung der Richter per Email, Fax oder SMS eine Serie von hasserfüllten und rassistischen Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen am Donnerstag unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie der Beleidigung für schuldig. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe am Donnerstag in seinem «letzten Wort» erneut zurückgewiesen.

Zu den Adressaten der Drohschreiben gehörten auch Satiriker Jan Böhmermann, Moderatorin Maybritt Illner und Kabarettistin Idil Baydar. Begonnen hatte die Serie im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Die Schreiben waren mit «NSU 2.0» unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Der NSU hatte zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordet, die meisten von ihnen Zuwanderer. Auch zwei Bombenanschläge und 15 Banküberfälle wurden ihm angelastet.

Drohungen seien nie ernsthaft gewesen

Die Anklage hatte siebeneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung gefordert. Die persönlichen und öffentlich nicht zugänglichen Daten der Empfängerinnen und Empfänger habe M. unter Vorspiegelung falscher Identitäten von verschiedenen Polizeidienststellen erhalten, hiess es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte sein eigenes Plädoyer gehalten und einen Freispruch verlangt. Er sei lediglich Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen, deshalb seien auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden. Die Drohungen seien niemals ernsthaft gewesen, fügte er hinzu: «Das Projekt NSU 2.0 war nur Herumtrollerei auf hohem Niveau.»

veröffentlicht: 17. November 2022 20:24
aktualisiert: 17. November 2022 20:24
Quelle: sda

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