Steuern

Im Aargauer Steuerwesen läuft laut Finanzkontrolle nicht alles rund

· Online seit 08.04.2022, 16:37 Uhr
Laut der Aargauer Finanzkontrolle gibt es beim Umgang mit Steuererklärungen natürlicher Personen verschiedene Mängel. Bei einer Revision hat sie im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Rechtmässigkeit von Korrekturen nur eingeschränkt gegeben war.
Anzeige

Sie habe auch bemängelt, dass im Aargauer Steuerveranlagungsprogramm «Verana» nicht zwischen verschiedenen Arten von Korrekturen unterschieden werde, steht im am Freitag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021. Nach wie vor fehle zudem die Rechtsgrundlage für die Delegation von Nachsteuerverfahren – insbesondere bei Bagatellfällen – an die Gemeinden.

«In diesem Zusammenhang sind auch die Meldungen der Selbstanzeigen an die Eidgenössische Steuerverwaltung unvollständig, womit nicht sichergestellt ist, dass Steuerpflichtige von der straflosen Selbstanzeige nur einmal Gebrauch machen», heisst es im Tätigkeitsbericht.

Verbesserung geplant

Wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht, geht die Revision auf Feststellungen der Finanzkontrolle bereits aus dem Jahr 2019 zurück. Damals stiess die Finanzkontrolle auf eine grosse Zahl von Korrekturen rechtskräftiger Entscheide der Jahre 2008 bis 2018. Das kantonale Steueramt wurde in der Folge beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Hintergründe zu klären.

Das Steueramt kam zum Schluss, alle 33 im Detail geprüften Korrekturen seien detailliert dokumentiert und belegt. Es gebe keine Mängel in der Ausführung oder der Dokumentation. Laut der Finanzkontrolle gibt es dazu «zum Teil abweichende Schlussfolgerungen» des Steueramts und der Finanzkontrolle.

Ersteres plane laut einer Stellungnahme eine Verbesserung der Problematik im Zusammenhang mit einer Ablösung der Steuerbezugssysteme.

Nicht nur Kritik

Die kantonale Finanzkontrolle übt im Tätigkeitsbericht nicht nur Kritik. Sie hat etwa auch festgestellt, dass bei den Härtefallmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie die Abläufe korrekt waren.

Und eine von der Finanzkontrolle unterstützte Bachelorarbeit zur Überprüfung der Corona-Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende ergab, dass die gewünschte Wirkung grösstenteils erzielt wurde: Die Entschädigungen sicherten Arbeitsplätze. 

veröffentlicht: 8. April 2022 16:37
aktualisiert: 8. April 2022 16:37
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch