Das Parlament wurde angewiesen, die seit 1931 geltenden Strafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Kriminalisierung von Abtreibungen verletze die Menschenrechte von Frauen und anderen gebärfähigen Personen.
Bereits 2021 hatte der Oberste Gerichtshof ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Dennoch sieht das Strafgesetzbuch weiterhin Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Abtreibungen vor. Auch für beteiligte Ärzte sind Haftstrafen vorgesehen.
Im katholisch geprägten Mexiko sind Schwangerschaftsabbrüche in 20 der 32 Bundesstaaten strafbar. Nur in besonderen Fällen sind dort Abtreibungen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.
Die Klage für eine landesweite Entkriminalisierung hatte die Organisation Gire vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Nach dem Urteil müssen nun auch öffentliche Krankenhäuser im ganzen Land das Recht auf kostenlose Abtreibung gewähren.
(sda/log)