Sozialhilfe

Neue Aargauer Gesetzesgrundlage für Observationen im Sozialbereich

· Online seit 01.09.2021, 10:09 Uhr
Die Aargauer Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in die Anhörung gegeben. Dabei geht es in erster Linie um eine Gesetzesgrundlage zur Observationen im Sozialbereich sowie um Anpassungen bei der Alimentenhilfe.
Anzeige

Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Observationen im Sozialbereich geht auf zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat zurück, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Mit der Teilrevision des Gesetzes sollen nun die für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden die ausdrückliche Kompetenz erhalten, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern alle anderen Kontrollinstrumente ausgeschöpft sind.

Eine weitere Änderung betrifft die Alimentenhilfe. Hierbei geht es gemäss Communiqué in erster Linie darum, die vom Bundesrat erlassene Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen auf Kantonsebene umzusetzen.

Die Anhörung dauert bis zum 30. November 2021.

veröffentlicht: 1. September 2021 10:09
aktualisiert: 1. September 2021 10:09
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch