Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Observationen im Sozialbereich geht auf zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat zurück, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Mit der Teilrevision des Gesetzes sollen nun die für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden die ausdrückliche Kompetenz erhalten, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern alle anderen Kontrollinstrumente ausgeschöpft sind.
Eine weitere Änderung betrifft die Alimentenhilfe. Hierbei geht es gemäss Communiqué in erster Linie darum, die vom Bundesrat erlassene Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen auf Kantonsebene umzusetzen.
Die Anhörung dauert bis zum 30. November 2021.