Mit ihrem Entscheid haben die Oberrichter das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen SO vom Dezember 2020 korrigiert. Damals wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Die Voraussetzungen für seine Verwahrung sahen die Amtsrichter nicht gegeben. Das Obergerichts-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Wie vor der ersten Instanz verlangte der Ankläger auch am Obergericht neben einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren die Verwahrung des Mannes. Dieser hat sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen und ist laut Psychiater stark rückfallgefährdet. Der amtliche Verteidiger beantragte weit gehende Freisprüche seines Mandanten, der die Übergriffe entschieden leugnet.
Den Therapien verweigert
Der 48-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Bereits 1999 wurde er im Kanton Aargau wegen Schändung von Kindern verurteilt. 2006 vergewaltigte er ein achtjähriges Mädchen. Das Amtsgericht Olten-Gösgen erliess damals eine fünfjährige Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Während zehn Jahren versuchten Fachleute, den Mann zu therapieren. Dieser verweigertes sich jedoch – er erachtet sich nicht als pädophil. Ende 2016 wurde er entlassen. Er wurde rückfällig. Zu den nun sanktionierten Übergriffen kam es im Juli und November 2018. Damals wurde der Mann mittels elektronischen Monitorings überwacht. Seit seiner Festnahme Ende November 2018 sitzt er in Haft.