· Online seit 17.11.2021, 18:55 Uhr
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Polen hatte Anfang September für einen Streifen von drei Kilometern entlang der Grenze zu Belarus den Ausnahmezustand verhängt. Ortsfremde, Journalisten und Hilfsorganisationen dürfen nicht in diese Zone. Der Ausnahmezustand läuft am 2. Dezember aus und kann laut Verfassung nicht mehr verlängert werden. Die Gesetzesnovelle sieht nun vor, dass künftig der Innenminister bei einer Gefahrenlage allen Ortsfremden den Zugang zu einem von ihm definierten Grenzgebiet verbieten kann. Über Ausnahmen - besonders für Journalisten - soll der örtliche Kommandeur des Grenzschutzes entscheiden.
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