Es gebe «starke Hinweise», dass die Entscheidung von Präsident Putin gekommen sei. Die Ermittler gaben aber an, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausreichten. Ausserdem geniesse Putin durch sein Amt Immunität und könne nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Die Boeing der Malaysia Airlines wurde im Juli 2014 über umkämpftem Gebiet mit einer russischen BUK-Luftabwehrrakete abgeschossen. Alle 298 Menschen an Bord starben. Russland hat stets jegliche Beteiligung an dem Abschuss der Boeing bestritten.
Auch gegen andere Verdächtige reichten die Beweise nicht aus, so die Ermittler. Deshalb würden die Ermittlungen vorläufig eingestellt. «Wir haben unsere Grenzen erreicht», sagten die Ermittler.
Die Maschine war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur als sie über umkämpftem Gebiet mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen wurde. Gegen drei Russen und einen Ukrainer – alle hatten damals führende Positionen bei den prorussischen Rebellen in der Ostukraine – wurde Anklage erhoben. Im vergangenen Jahr wurden drei von ihnen in einem Prozess schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Mann wurde freigesprochen. Keiner der Angeklagten nahm an dem Prozess teil. Die meisten der Opfer waren Niederländer, daher fand der Prozess auch in dem Land statt.