Ab diesem Donnerstag (15. Juli) müssen Reisende, die ins Land kommen, grundsätzlich nachweisen, dass sie entweder gegen Covid-19 geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter 15 Jahren und Landwirte, die grenzüberschreitend Flächen bewirtschaften.
Neu ist, dass die Nachweispflicht auch für Transitreisende und Spediteure besteht. Betroffen sind auch deutsche Urlauber, die das Land auf dem Weg nach Kroatien mit dem Auto oder Zug durchqueren. Bislang konnten Menschen, die aus den Ländern der sogenannten «Grünen Liste» kamen, darunter Deutschland, ohne Auflagen in Slowenien einreisen.