Das Verfahren sei derzeit am Verwaltungsgericht Wien hängig, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Donnerstag.
Über den Fall hatte zuerst die Gratiszeitung «Heute» berichtet. Der Direktor des Wiener Tiergartens Schönbrunn, Stephan Hering-Hagenbeck, habe die Ausnahmebewiligung im März 2021 beantragt. Wann das Gericht entscheidet, ist unklar. Die Verhandlung sei am 30. Juni auf unbestimmte Zeit vertagt worden, hiess es.
Hering-Hagenbeck begründete gemäss dem Artikel sein Ansinnen damit, mit normalen Jagdgewehren könne man Löwen, Leoparden oder Bären nicht stoppen, falls sie aus ihren Gehegen ausbrächen. Auch habe er auf das Risiko einer vorsätzlichen Befreiung von Tieren durch Tierrechtsaktivisten verwiesen.
Der Zoodirektor sagte gegenüber «Heute» zudem, die Polizei sei nicht in der Lage, im Notfall schnell genug am Ort des Geschehens zu sein und würde sich im Zoo nicht zurechtfinden.
Die österreichischen Behörden stellten sich den Angaben zufolge auf den Standpunkt, die Abwehr von gefährlichen Angriffen sei Sache des Staates.
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(red./sda)