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Die Ermittlungen beim Schwanendrama in Schwörstadt bleiben eingestellt

Drama reloaded

Die Ermittlungen beim Schwanendrama in Schwörstadt bleiben eingestellt

· Online seit 05.04.2023, 17:49 Uhr
Das Drama um den Schwanenjäger kommt wohl doch langsam zur Ruhe. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe lehnt weitere Ermittlungen nach der Jagd in Schwörstadt ab. Nun läuft nur noch ein einziges Verfahren gegen einen Jäger.
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Es wird keine Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall der geschossenen Schwäne geben – zumindest vorerst. In dem Schreiben an Hannelore Nuss, Vorsitzende des Tierschutzvereins im deutschen Rheinfelden, lehnen es sowohl die Staatsanwaltschaft Freiburg als auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ab, das Verfahren wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz sowie Wilderei gegen den Jäger aus Görwihl wieder aufzunehmen, wie die «Badische Zeitung» berichtet.

Der Jäger Paul Späne hatte über Weihnachten, Neujahr und am Dreikönigstag mit weiteren Jägern am Rhein bei Schwörstadt mindestens 16 Schwäne geschossen. Tierschützer aus Rheinfelden, Schwörstadt und auch aus der Schweiz hatten das Vorgehen angezeigt.

Video-Aufnahmen kursieren 

Der zuständige Jagdpächter soll Späne entweder unrechtmässig oder leichtfertig eine Bescheinigung ausgestellt haben, nach der er als Jagdgast in dem Revier hätte schiessen dürfen. Darüber hinaus hätte der Pächter den Jäger auf seinen Beutezügen begleiten sollen, was er aber nicht tat. Ausserdem wurde später die Anzeige um den Vorwurf der Wilderei erweitert. Es sollen Videoaufnahmen existieren, welche die mutmasslichen Verstösse gegen den Tierschutz belegen sollen.

Mitte März wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Jäger hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Verstösse gegen das Gesetz begangen. Weder vom Vorwurf der Wilderei noch von den Verstössen gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz liess die Staatsanwaltschaft etwas übrig.

Forderungen mittlerweile zum zweiten Mal abgelehnt

Die Tierschützer aus Rheinfelden wollten das wiederum nicht auf sich beruhen lassen und forderten die Wiederaufnahme. Die Vorsitzende Nuss verfasste mehrere Beschwerden an die Polizei und Staatsanwaltschaft und wollte so den Fall wieder aufrollen lassen.

Nun haben mittlerweile zwei Institutionen diese Forderungen abgelehnt. Zuerst teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg Nuss mit, «dass Ihre Ausführungen keinen Anlass bieten, das Ermittlungsverfahren wiederaufzunehmen». Allerdings leitete die Freiburger Behörde das Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiter – weil man es in Freiburg als Sachaufsichtsbeschwerde einstufte und in solchen Fällen Karlsruhe zuständig sei, heisst es.

Grosse Enttäuschung bei den Tierschützern

Der dortige Erste Staatsanwalt Alexander Nippgen lehnt die Wiederaufnahme allerdings genauso ab. Die Sachbeschwerde sei nicht zulässig, weil Hannelore Nuss in diesem Fall nicht die Geschädigte sei und folglich nicht als Beschwerdeführerin auftreten könne. Die Enttäuschung bei Nuss hingegen ist gross. «Ich bin zwar keine Verletzte», sagt die Tierschützerin zur Zeitung. «Aber glaubt mir: Es geht mir wirklich anders.»

Aktuell läuft als einziges Überbleibsel des aufsehenerregenden Streits über den Jahreswechsel noch eine Anzeige des «Komitee gegen den Vogelmord». Diese richtete sich gegen die Vermarktung des Fleischs der geschossenen Schwäne in einem Landgasthof, welches Paul Späne bewirtet. Das Komitee mit Sitz in Bonn hatte Späne bei der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Waldshut angezeigt. Dort heisst es auf Anfrage, dass das Verfahren aktuell noch laufe. «Daher können keine weiteren Auskünfte erteilt werden», so Tobias Herrmann, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut.

(sib)

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veröffentlicht: 5. April 2023 17:49
aktualisiert: 5. April 2023 17:49
Quelle: ArgoviaToday

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