Fall «Neumarkt Brugg»

53-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht – so war der 1. Tag

10.01.2023, 18:59 Uhr
· Online seit 10.01.2023, 18:56 Uhr
Am Dienstag hat die Gerichtsverhandlung im Fall «Neumarkt Brugg» am Bezirksgericht begonnen. Ein damals 50-Jähriger wird angeklagt, seine vierjährige Tochter mehrere Male auf den Boden geworfen zu haben. Am ersten Tag der Verhandlung wurde ein Fachpsychologe befragt sowie die ersten Zeugen. Am Freitag wird das Urteil gefällt.

Quelle: Tele M1

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Am Dienstag um 8 Uhr startete der Prozess wegen schwerer Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung sowie versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht Brugg. Zeitlich wurde der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, von seinem Dolmetscher fehlte jede Spur. Rund zehn Minuten später, nach dem Eintreffen des Übersetzers, wurden dem Beschuldigten mit irakischen Wurzeln, die Anklagepunkte vorgelesen. ArgoviaToday berichtete bereits im Vorfeld über den Fall.

Rückfälligkeit ist laut Fachperson „gross“

Als erstes wurde der Gerichtspsychiater aufgerufen. Er schätzte den Angeklagten als impulsiv und leicht reizbar ein. Dies könnte auf seine Vergangenheit sowie seinen relativ „niedrigen IQ“ zurückzuführen sein. Die Kindheit verbrachte er im Irak. Er zog als Kurde der Peschmerga in den Krieg, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Irak. Erst mit 31-Jahren kam er in die Schweiz und lebte in einem Asylheim. Deutsch spricht der Angeklagte auch nach rund 20 Jahren in der Schweiz nicht.

Zu Reibereien kam es bereits in seinen vorherigen Beziehungen. Die Polizei musst mehrmals aufgrund häuslicher Gewalt seinerseits einschreiten. Doch nicht nur die Frauen sollten unter seinen impulsiven Handlungen gelitten haben, auch seine ersten Tochter mit Jahrgang 2009 soll er schon „geworfen“ haben. “Dabei handelte es sich um eine pädagogische Massnahme“, so der Gerichtspsychologe. Mit der Tat vom August 2017 können diese Handgreiflichkeiten nicht vergleichen werden. Der Beschuldigte befand sich aufgrund seiner Aggressionsproblemen sowie Alkoholmissbräuchen und Suizidgedanken mehrmals in stationärer psychologischen Behandlung.

Gerichtspsychologe stellt kein Motiv für Tat fest

Dass der Angeklagte auf die Tochter am Tattag losging, sei für den Psychologen nicht erklärbar. Ein klares Motiv gegen den Angriff auf seine Tochter gäbe es nicht. Mehr sei es zufällig gewesen, dass der Mann seine Wut gegen sein eigenes Kind richtete. Wie der Gerichtspsychiater sagte, galten seine Aggressionen eigentlich gegenüber der Grossmutter oder der Mutter. Die Tochter war „lediglich in der Quere“.

Auslöser für die Handgreiflichkeiten des Mannes war demnach eine Aussage der Mutter. Sie äusserte zuvor, dass sie für seine Ausschaffung sorge. „Dem Angeklagten machte die Aussage Angst. So hätte er seine Tochter nicht mehr sehen können“, berichtet der Psychiater. Nach seinem Gutachten trägt der Angeklagte eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit. „Er befand sich während der Tat in einer Verfassung, in der er gereizt, gestresst und unruhig war.“ Das Risiko einer Rückfallgefahr sei in einer Partnerschaft jedoch gross.

Grosse Zivilcourage eines Zeugen

Während des Vorfalls im Neumarkt Brugg griffen mehrere Personen ein. So auch ein Zeuge, der am ersten Gerichtstag aussagte. Er war am 17. August 2019 in der Neumarktunterführung unterwegs, als er zwei Frauen sowie einen Mann sah, die sich stritten. Der Zeuge habe gesehen, wie der Mann beim Streit etwas „auf den Boden schmiss“. Erst bei genauerem Hinschauen habe er bemerkt, dass es sich um ein Kind handelte. Der Zeuge rannte auf den Angeklagten zu und schlug auf ihn ein, um ihn an weiteren Tätigkeiten zu hindern. Hätte der Zeuge nicht auf den Angeklagten eingeschlagen, „hätte der Mann weiter auf seine Tochter eingeschlagen“. Für Ihn sah es so aus, als möchte er seine Tochter umbringen.

Auch ein weiterer Zeuge wurde durch ein lautes Streitgespräch auf die damalige Tat aufmerksam. Er drehte sich um und sah den Beschuldigten, wie er das Kind „nicht nur warf, sondern zu Boden schmetterte“. „Bei mir brannten alle Sicherungen durch, ich rannte auf den Mann zu und schlug auf ihn ein“, so der Zeuge. Nach der Tat soll der Angeklagte geäussert haben: „Alles nur wegen der alten Hexe.“ Damit meinte er die Grossmutter. Sie gab laut dem Zeugen nach der Tat sehr provokativ Äusserungen gegen den Angeklagten von sich und kümmerte sich nicht um das Kind.

Es kam zu weiteren Zeugenbefragungen. Unter anderem stellte sich heraus, dass es zwar immer wieder zu Streitereien zwischen der Mutter und dem Angeklagten kam, jedoch erwähnte eine befragte Person: „Ich kann mir nicht erklären, wie es überhaupt zu dem Vorfall kommen konnte.“ So sei der Angeklagte immer gut zu seiner Tochter gewesen und ging sogar mit dem Mädchen spazieren.

Tochter am „Papi-Tag“ versetzt 

Eine angehörige Person der Vierjährigen erzählte vor Gericht, dass die Vater-Tochterbeziehung bis zum zweite Lebensjahr sehr stabil gewesen sei. Erst danach begann sich das Verhältnis zu verschlechtern. Weiter soll die Tochter der Mutter gebeichtet haben, dass sie ihr „Papi geschlagen hat“, so die befragte Person. Die Mutter soll jedoch nicht weiter darauf eingegangen sein. Der Angeklagte habe der Mutter zuvor gesagt, dass er Personen, die er liebt, gerne Schmerzen zufüge.

Den Kontakt zum gemeinsamen Kind soll die Mutter dem Vater zu keinem Zeitpunkt unterschlagen haben, obwohl das Ex-Paar zu keinem Zeitpunkt zusammen lebte. In Erinnerung soll der Mutter laut der angehörigen Person ein von ihr organisiertes Tochter-Vater-Treffen bleiben, bei dem der Vater nie auftauchte. Die Angehörige verrät, dass die Grossmutter der Vierjährigen immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen der Mutter und dem Beschuldigten sorgte – aber auch die finanzielle Lage des Beschuldigten war ein Streitpunkt. „Er verdiente kein Geld und unterstützte die Familie mit keinem Rappen“, so die befragte Person. Laut Migrationsamt soll der Angeklagte rund 30‘000 Franken vom Sozialamt bezogen haben.

Der Tochter soll es mittlerweile „den Umständen entsprechend gut gehen“, wie die angehörige Person verrät. Mehr konnte sie nicht dazu sagen, da die Mutter ihr Kind zuletzt Anfangs Januar gesehen hat. Es befindet sich momentan in einer Pflegefamilie.

Der Angeklagte sollte am Dienstag seine ersten Aussagen machen. Auf die Fragen des Gerichts gab er jedoch keine Antwort. Am Mittwoch geht der Prozess weiter, das Urteil soll am Freitag gefällt werden.

veröffentlicht: 10. Januar 2023 18:56
aktualisiert: 10. Januar 2023 18:59
Quelle: ArgoviaToday

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