Der 23-Jährige aus der Region Aarau hatte bis im März dieses Jahres im Strafvollzug gesessen, kam dann aber unter Ansetzung einer einjährigen Probezeit auf freien Fuss. 60 Tage wären von seiner Strafe noch übrig gewesen. Die schien ihn ebenso wenig zu kümmern wie das fünfjährige Hausverbot für alle Migros-Filialen, welches ihm 2019 auferlegt worden war. Denn im April 2023 betrat er eine Filiale in seiner Region und klaute dort zwei Packungen Halbrahm sowie Puffreis. Gesamtwert: 7.60 Franken.
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Doch der junge Mann wurde erneut erwischt. Und jetzt muss er wieder ins Gefängnis – und zwar noch länger. Seine Probezeit hat er wegen des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls nicht erfüllt. Per Strafbefehl wurde er deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 70 Tagen und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem muss er die Gebühren und Kosten in der Höhe von 932 Franken bezahlen.
Eine Geldstrafe wird hingegen nicht ausgesprochen. Das hat einen Grund: Die Staatsanwaltschaft davon aus, dass «das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichen abschreckende Wirkung zeigen würde, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten». Zudem hat der Mann Schulden, auch seine persönlichen Verhältnisse spielen eine Rolle. Deshalb muss er stattdessen in Haft. Ob ihm das eine deutlichere Lehre sein wird, bleibt offen.