Aargau/Solothurn

Aargauer Notare müssen wie bisher den roten Pass haben

Grosser Rat

Aargauer Notare müssen wie bisher den roten Pass haben

· Online seit 29.08.2023, 15:40 Uhr
Im Kanton Aargau müssen Notare und Notarinnen weiterhin über das Schweizer Bürgerrecht verfügen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag bei der Beratung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes entschieden. Der Regierungsrat schlug vor, die geltende Bestimmung aus dem Gesetz zu kippen.
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Der Entscheid fiel mit 68 zu 63 Stimmen. Mitte-Grossrat Harry Lütolf kämpfte vehement gegen die Abschaffung der Voraussetzung, dass Notare über das schweizerische Bürgerrecht verfügen müssen. Nur fünf Kantone würden so etwas kennen, sagte er. Im Kanton Zürich wähle sogar das Volk die Amtsnotare.

Regierungsrat Dieter Egli (SP) sagte dazu, es handle sich um eine politische Frage. Eine Urkundsperson müsse sorgfältig arbeiten und habe eine staatliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Fähigkeiten hätten jedoch aus Sicht des Regierungsrats nichts mit dem Bürgerrecht zu tun.

Die Revision des Gesetzes soll zu Vereinfachungen führen, indem zum Beispiel ausserkantonale Patente einfacher anerkennt werden. Es geht auch darum, genügend Notare zu finden. Der Regierungsrat befürchtet, dass künftig ein gewisser Mangel entstehen könnte.

Viele ältere Notare

Derzeit sind 135 Personen im Beurkundungsregister des Kantons Aargau eingetragen, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats. Zwei Drittel davon hätten das 50. Lebensjahr überschritten, ein Drittel der Urkundspersonen sei über 65 Jahre alt.

Der Grosse Rat hiess das Gesetz nach der ersten Beratung gegen eine Stimme gut. Mit Blick auf die zweite Beratung muss der Regierungsrat im Auftrag des Parlaments noch verschiedene Themen prüfen.

Freiberufliches System mit staatlicher Aufsicht

Der Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariats. Die Urkundspersonen stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus. Sie beurkunden rechtsverbindlich Verträge im Zusammenhang mit dem Erb- und Eherecht. Sie beurkunden auch den Kauf von Liegenschaften.

Die praktizierenden Urkundspersonen sowie die Beglaubigungspersonen stehen im Register «der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare». Sie müssen eine Prüfung ablegen. Der Kanton hat für die notarielle Akte verbindliche Tarifvorschriften erlassen.

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(red./SDA)

veröffentlicht: 29. August 2023 15:40
aktualisiert: 29. August 2023 15:40
Quelle: sda

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