Der 58-jährige Deutsche, der seit rund 15 Jahren in der Schweiz lebt und über eine Niederlassungsbewilligung («Ausweis C») verfügt, wehrte sich gegen den Landesverweis. Er machte einen Härtefall geltend und verwies auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Der gelernte und in Deutschland geborene Koch ist seit Oktober 2022 arbeitslos, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich laut Obergericht als höchstens durchschnittlich.
Sein Beziehungsnetz in der Schweiz bestehe insbesondere aus seinen Brüdern. Er sei weder in einem Verein engagiert, noch habe er vertiefe Beziehungen zu Schweizern. Seine Frau sei nach Thailand zurückgekehrt.
In seinem Heimatland Deutschland lebten der Vater, die Schwester sowie diverse Tanten und Onkel. Daher werde eine Landesverweisung nicht zu einer eigentlichen Entwurzelung führen, schreibt das Obergericht in seinen Erwägungen. Der Landesverweis von fünf Jahren entspricht dem gesetzlichen Minimum.
Kinderpornografische Daten
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den Deutschen im vergangenen Juni wegen mehrfacher Pornografie und mehrfacher Pornografie zum Eigenkonsum zu einer bedingten Freiheit von 12 Monaten und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Das Gericht sprach neben dem Landesverweis auch ein lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot aus.
Der Mann habe mit der Verbreitung von Kinderpornografie über ein Peer-to-Peer-Programm und dem Herunterladen sowie dem Konsum oder Besitz von über 800 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt in schwerwiegender Weise gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossen, hielt das Obergericht fest.
Bei einer Gesamtbetrachtung handle es sich um erhebliche Straftaten, die sich gegen ein hochrangiges Rechtsgut gerichtet hätten. Der Mann war im Kanton Schwyz bereits im Jahr 2011 wegen harter Pornografie verurteilt worden. (Urteil SST.2023.312 vom 22.03.2023)