Man anerkenne die Wichtigkeit der Volkshochschulen für die aargauische Bildungslandschaft, steht in der am Freitag veröffentlichten Antwort der Regierung an Grossratsmitglieder aus GLP, SP und Mitte.
Staatshilfe nur für Grundkompetenzen
Diese waren aktiv geworden, nachdem das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) den Leitungsvertrag mit den Aargauischen Volkshochschulen (AVH) per Ende 2022 gekündigt hatte. Im Rahmen dieses Vertrags hatte der Dachverband der zehn regionalen Volkshochschulen jährlich rund 120'000 Franken erhalten.
Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) sehe für «non-formale Weiterbildungen» nur noch Staatshilfen für den Erhalt und Erwerb von Grundkompetenzen von Erwachsenen vor – also: um Lesen oder Schreiben zu lernen oder sich in Alltagsmathematik oder der Anwendung von Informations- oder Kommunikationstechnologien zu verbessern. Dies helfe, niedrig qualifizierte Menschen besser in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren, hält der Regierungsrat fest.
Keine Notwendigkeit für weiterführende Kurse
An den Volkshochschulen angebotene Kurse wie «Tanzen oder Töpfern, Autorenlesungen oder Kochkurse» seien hingegen «nicht zwingend notwendig», um mit der Digitalisierung und anderen gesellschaftlichen Veränderungen mithalten zu können. Deutschlektionen und andere Kurse auf «Grundkompetenzniveau» könne der Kanton hingegen auf Gesuch hin unterstützen.
Als weitere Geldquelle nennt der Regierungsrat den Swisslos-Fonds und weist darauf hin, dass die AVH ein Sammelgesuch für ihr Kursangebot einreichen könnten.
Würde das Gesetz für die Kurssubvention der Volkshochschulen angepasst, wäre dies «eine Abkehr der Haltung des Kantons, im Weiterbildungsbereich nur subsidiär zu agieren». Zudem befürchtet der Regierungsrat, dass andere Anbieter von Weiterbildungen ebenfalls Ansprüche erheben könnten und dadurch noch mehr Kosten entstünden.
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(red.)