Aargau/Solothurn

AKW Leibstadt und Beznau halten starken Erdbeben stand

Atomenergie

AKW Leibstadt und Beznau halten starken Erdbeben stand

· Online seit 08.04.2024, 17:45 Uhr
Die Atomkraftwerke Leibstadt und Beznau halten gemäss Atomaufsichtsbehörde Ensi seltenen und starken Erdbeben stand. Die AKW zeigten demnach auf, dass sie ihre Reaktoren bei oder nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können.
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Die Prüfung der von den AKW Beznau und Leibstadt eingereichten Unterlagen habe ergeben, dass sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken der beiden Anlagen bei sehr schweren Erdbeben gewährleistet seien, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherhetsinspektorat Ensi auf seiner Website mit.

Es geht gemäss Ensi um Erdbeben, wie sie alle 1000 beziehungsweise 10’000 Jahre zu erwarten sind. Die Gewährleistung der Kernkühlung und die Kühlung der Lagerbecken sei auch bei einer Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser gegeben.

Die nachweislich einzuhaltenden Dosiswerte von 1 beziehungsweise 100 Millisievert würden bei einem solchen Störfall nicht überschritten, wie das Ensi festhielt.

Das Ensi stellte punktuell im Rahmen seiner Prüfungen Verbesserungsbedarf fest. Es erhebt nach eigenen Angaben in seinen Stellungnahmen Forderungen, welche die Gesamtergebnisse der durchgeführten Nachweise jedoch nicht grundsätzlich in Frage stellten und im Rahmen der laufenden Aufsicht weiterverfolgt würden.

Nachweis beim AKW Gösgen steht noch aus

Die Überprüfung des erweiterten Erdbebennachweises zum AKW Gösgen im Kanton Solothurn ist laut Ensi derzeit weit fortgeschritten, aber noch nicht finalisiert. Mitte 2023 akzeptierte das Ensi den entsprechenden Sicherheitsnachweis für das AKW Mühleberg im Kanton Bern. Das Gefährdungspotential habe stark abgenommen, da keine Brennelemente mehr vor Ort seien.

Das Ensi hatte im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer AKW festgelegt.

In drei Schritten mussten die Betreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis hatten die AKW-Betreiber nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima im Jahr 2011 erbringen müssen.

(sda)

veröffentlicht: 8. April 2024 17:45
aktualisiert: 8. April 2024 17:45
Quelle: ArgoviaToday

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