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Gericht lehnt Berufung im Prozess zum Höhlenmord am Bruggerberg ab

Obergericht

Gericht lehnt Berufung im Prozess zum Höhlenmord am Bruggerberg ab

25.03.2024, 18:45 Uhr
· Online seit 25.03.2024, 12:33 Uhr
Pascal K. stand am Montag vor dem Aargauer Obergericht. Er hatte 2019 einen 24-Jährigen in eine Höhle gelockt, darin eingeschlossen und sterben lassen. Im Oktober 2022 wurde K. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.

Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm / ArgoviaToday / Simone Brändlin

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Das Aargauer Obergericht hat die Berufung des Höhlenmörders vom Bruggerberg abgewiesen. Sie hatte sich vor allem gegen den Vorwurf des versuchten Mordes im Tessin gerichtet. Der Anklagepunkt geht zurück auf einen Vorfall kurz vor dem Mord. Das Opfer, der 24-jährige Dejan D., und Pascal K. gingen gemeinsam im Tessin wandern. D. stürzte dabei einen Steilhang hinunter, K. soll ihn gestossen haben. D. überlebte den Vorfall mit Glück leicht verletzt.

«An Grausamkeit nicht zu überbieten»

Vor dem Aargauer Obergericht hat der psychiatrische Sachverständige am Montag erklärt, der Beschuldigte im so genannten «Höhlenmord» vom Bruggerberg benötige längerfristig therapeutische Behandlung. Das Gericht bleibt beim Urteil: 19 Jahre und 2 Monate Haft und eine stationäre Massnahme. Die Kosten für den Berufungsprozess muss der Beschuldigte tragen.

Laut dem Gericht gebe es keine Zweifel am versuchten Mord, K. habe freiwillig davon erzählt. Gleichzeitig sieht es K. als voll schuldfähig an. Die Tat sei an Grausamkeit nicht zu überbieten, hiess es in der Urteilsbegründung. Das Gericht sieht nicht annähernd einen Grund, das Urteil zu reduzieren.

Opfer erfror in einer Höhle

Rund eine Woche nach dem Vorfall im Tessin im Jahr 2019 lockte K. sein Opfer auf dem Bruggerberg mit einer Mutprobe in eine Höhle, schüttete den Eingang zu und liess D. zum Sterben zurück. Der 24-Jährige erfror schliesslich, seine Leiche wurde ein Jahr später entdeckt. Ein weiteres Jahr darauf, im März 2021, wurde K. schliesslich festgenommen. Im Oktober 2022 wurde er vom Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

(vro/sda)

veröffentlicht: 25. März 2024 12:33
aktualisiert: 25. März 2024 18:45
Quelle: ArgoviaToday

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