Der Bund erachte die Förderung von Sport und Bewegung als von öffentlichem Interesse, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Das 2011 erlassene, nationale Sportförderungsgesetz legt unter anderem fest, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Alters- und Leistungsstufen zu steigern und den Leistungssport zu fördern.
Die Kantone seien «Vollzugs- und Kooperationspartner» des Bundes, indem sie das Programm Jugend+Sport (J+S) durchführten, Gelder aus dem Swisslos-Sportfonds verteilten und zusammen mit den Gemeinden den Breiten- und Leistungssport förderten.
Bisher hätten 19 Kantone ein Sportgesetz erlassen. Im Kanton Aargau gibt es bisher erst zwei Verordnungen dazu, wie die Staatskanzlei schreibt. Diese sollen nun durch ein neues Sportgesetz ergänzt werden.