Alles beginnt im August letzten Jahres: In einem Fitnesscenter in der Region Aarau geraten Kläger und Beschuldigter zum ersten Mal aneinander. Gemäss Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft soll der 57-jährige Mann den Kläger, nennen wir ihn A.L., «Arschloch» und «Schafsäckel» genannt haben. Dies mit der Absicht, A.L. zu erniedrigen und in dessen Ehre zu verletzen.
Damit nicht genug: Nur etwa einen Monat später kommt es erneut zum Streit. Diesmal auf einem Golfplatz. Wieder bezeichnet der Verurteilte A.L. als «Schafsäckel», nennt ihn darüber hinaus «Hurensohn». Und er geht noch weiter: Der Angeklagte droht seinem Opfer, ihn umzubringen, zu Tode zu schlagen.
A.L. hat genug und erstattet Strafanzeige. Und er bekommt Recht. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 240 Franken, also 21'600 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Diese Summe muss der Angeklagte zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut ausfällig wird.
Gelohnt haben sich die verbalen Eskapaden für den 57-Jährigen dennoch nicht. Am Ende wird er nämlich zu einer Busse von 5400 Franken verurteilt. Dazu kommt die Gebühr für den Strafbefehl in Höhe von 1000 Franken. Der Tatbestand? Beschimpfung und Drohung.
(noë)