Betrug

Frau (64) fährt Auto kaputt und gibt anderem die Schuld

· Online seit 13.04.2024, 07:45 Uhr
Für eine 64-Jährige, die in einem Parkhaus in der Region Baden einen Schaden an ihrem Auto meldete, ging die Rechnung nicht ganz so auf, wie sie es sich vorstellte. Sie wurde wegen versuchten Betrugs verurteilt.
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Eine 64-jährige Frau hatte im März vergangenen Jahres in einem Parkhaus in der Region Baden einen Schaden an ihrem Auto bemerkt und darauf die Polizei angerufen. Wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst, hat die Patrouille eine abgerissene und zerkratzte Stossstange sowie einen eingedrückten und zerkratzten Kotflügel feststellen können. Wegen der Angaben der Frau musste die Polizei zunächst davon ausgehen, dass ein Dritter den Schaden im Parkhaus verursacht hatte. Daraufhin nahm die Polizei entsprechende Ermittlungen auf. 

Zu Unrecht beschuldigt

In einem Überwachungsvideo des Parkhauses sah man, wie ein Mann an dem Tag neben dem Auto der Beschuldigten parkierte, daraufhin ausstieg und den Schaden am Auto der 64-Jährigen begutachtete. Laut Strafbefehl gab der Mann bei der Polizei an, dass er nicht für den Schaden verantwortlich war. Der Schaden habe schon vor seiner Ankunft bestanden, deshalb habe er ein Foto gemacht, welches das Fahrzeug mit kaputter Stosstange und eingedrücktem Kotflügel zeigte. 

Eine Analyse der weiteren Überwachungsvideos bestätigte die Aussage des Mannes: Die Beschuldigte fuhr schon mit einem geschädigten Auto in das Parkhaus und wusste vermutlich schon bei der Abfahrt aus dem Kanton Zürich von dem Schaden. Der Mann konnte demnach den Schaden nicht verursacht haben. 

Versuchter Versicherungsbetrug 

Mit dem Bericht der Polizei wollte sie den Schaden dann noch über ihre Versicherung – beziehungsweise die ihres Ehemannes – geltend machen. Obwohl sie wusste, dass sie keinen Anspruch auf diese Leistung hatte und zusätzlich noch einen anderen beschuldigte. Die zu erwartende Summe belief sich auf über 4700 Franken. Das Überwachungsvideo entlarvte sie schliesslich aber als Betrügerin.

Die 64-Jährige wurde unter anderem wegen versuchten Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 6000 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 1200 Franken und Gebühren in Höhe von rund 1260 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 

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veröffentlicht: 13. April 2024 07:45
aktualisiert: 13. April 2024 07:45
Quelle: ArgoviaToday

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