Nach Freispruch

«Gaga-Rechtsextremist» – Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter

16.02.2024, 15:49 Uhr
· Online seit 16.02.2024, 14:49 Uhr
Erst kürzlich hat das Bezirksgericht Bremgarten den Jounalisten Hansi Voigt freigesprochen. Dieser hatte den SVP-Politiker Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Glarner sagte nach dem Urteil, dass er es anfechten wolle. Auch die Staatsanwaltschaft, die Voigt verurteilt hatte, zieht den Fall weiter.
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Am 7. Februar 2024 haben sich Medienunternehmer Hansi Voigt und der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner vor dem Bezirksgericht in Bremgarten getroffen. Grund war ein Tweet, den Voigt im Dezember 2022 auf der Social-Media-Plattform X (damals Twitter) abgesetzt hatte. In diesem hatte er Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Der hatte Voigt daraufhin angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte Voigt daher per Strafbefehl wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu einer Busse von 1000 Franken.

Daher beschäftigte sich das Bezirksgericht Bremgarten mit dem Fall. Nach über drei Stunden Verhandlung hatte das Gericht den Journalisten Hansi Voigt von den Vorwürfen freigesprochen. Die Kosten gehen zulasten der Staatskasse.

Kein strafrechtlicher Diskurs

Der Richter begründet das Urteil so, dass das Strafrecht den Begriff «Rechtsextremist» nicht werten könne. Voigt habe keine Grenze überschritten, die strafrechtlich relevant sei, sagt Einzelrichter Lukas Trost. «Rechtsextremist» bezieht sich auf den politischen Stil. «Es ist ein politischer und kein strafrechtlicher Diskurs», heisst es weiter.

Quelle: Tele M1 / Adrian Remund / ArgoviaToday / Severin Mayer

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Glarner hatte gegenüber Tele M1 angedeutet, dass er das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen wolle. In der Vergangenheit habe er in ähnlichen Fällen «schliesslich immer gewonnen».

Staatsanwalt verlangt begründetes Urteil

Doch nicht nur Glarner will den Freispruch für Voigt ans Obergericht weiterziehen, auch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. Mit Eingabe vom 13. Februar hat Staatsanwalt Pascal Ott die Berufung angemeldet und vom Bezirksgericht Bremgarten ein begründetes Urteil verlangt, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. So fordert er das Gericht ebenfalls auf, ihm das Verhandlungsprotokoll inklusive Plädoyer der Verteidigung zuzustellen. 

veröffentlicht: 16. Februar 2024 14:49
aktualisiert: 16. Februar 2024 15:49
Quelle: ArgoviaToday

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