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In diesen Gemeinden ist vorerst Schluss mit «Wasser marsch»

Verboten

In diesen Gemeinden ist vorerst Schluss mit «Wasser marsch»

· Online seit 04.04.2023, 10:07 Uhr
Gerade bei hohen Sommertemperaturen sprechen viele Gemeinden Verbote aus, um den Wasserbestand aufrechtzuerhalten. So darf man in der wärmsten Jahreszeit oft keine Autos waschen oder Gärten bewässern. Nun reagieren zwei Gemeinden jetzt schon mit Massnahmen gegen den drohenden Wassermangel.
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Der Sommer lässt nicht mehr allzu lange auf sich warten. Trotzdem wappnen sich bereits einige Gemeinden gegen die drohende Wasserknappheit, die unter anderem aufgrund des geringen Schneefalls eintreten könnte. In Niederwil und Fischbach-Göslikon etwa gelten ab dem 4. April Einschränkungen beim Wasserbezug, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Das bedeutet, dass es in diesen Gemeinden ab Dienstag verboten ist, Pools zu füllen, Rasen und Gärten zu bewässern oder auch das Auto zu waschen. Zudem gelten die Einschränkungen nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Landwirtschaft. So ist es den Bauern verboten, Weiden, Mais- oder Getreidefelder zu bewässern. Das bedeutet, es darf allgemein kein Wasser mehr vom Versorgungsnetz bezogen werden.

Mit den Massnahmen soll sich der Grundwasserspiegel etwas erhöhen oder zumindest erhalten bleiben. Denn bereits eine Senkung von nur einem Meter sei kritisch, sagt der zuständige Brunnenmeister Hans-Peter Stöckli. Geologen und der Kanton Aargau hätten zudem eine Art Ampelsystem um die Entwicklung zu dokumentieren: «Unsere Ampel steht derzeit zwischen Gelb und Rot», sagt der Niederwiler Gemeindeammann Norbert Ender gegenüber der Zeitung. Es sei höchste Zeit zu handeln.

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(red.)

veröffentlicht: 4. April 2023 10:07
aktualisiert: 4. April 2023 10:07
Quelle: ArgoviaToday

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