Ein 27-Jähriger machte sich in seiner Wohnung im Bezirk Laufenburg vor seiner Arbeit noch einen Tee. Er befüllte den Wasserkocher, setzte ihn auf und wartete, bis es kochte, um sich einen Tee einzuschenken.
Herdplatte vergessen abzuschalten
Dass der junge Mann seinen Herd für das Kochen des Wassers im Wasserkocher nicht benötigte, vergass er wohl für einen kurzen Augenblick. Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu lesen ist, schaltete er die Herdplatte unbeabsichtigt an. Daraufhin verliess er seine Wohnung und machte sich auf den Weg zur Arbeit.
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Auf dem Kochfeld der angestellten Herdplatte lagerte der 27-Jährige ein Holzschneidebrett. Dieses wurde so stark von der Wärme der Herdplatte erhitzt, dass es in Brand geriet. Seine Freundin, welche sich zum Zeitpunkt des Feuers in der Wohnung befand, bemerkte den Brand und konnte ihn selbständig löschen. Am Herd und dem Wasserkocherenstand Sachschaden.
27-Jähriger missachtet seine Sorgfaltspflicht
Indem der 27-Jährige versehentlich die Herdplatte anstellte und zudem das Holzschneidebrett auf der Herdplatte lagerte, missachtete er seine Sorgfaltspflicht und verstiess gegen das Brandschutzgesetz. Er wird zu einer Busse von 300 Franken sowie Gebühren in der Höhe von 440 Franken verurteilt.