Mitte Januar meldeten Anwohner in Hornussen der Polizei, dass an der Hauptstrasse Flammen sichtbar seien, die aus einem Dach lodern. Die Feuerwehr rückte sofort mit einem Grossaufgebot aus und konnte das Feuer rasch löschen. Das Haus sowie die angrenzenden Häuser wurden evakuiert. Bereits damals deuteten die Ermittlungen der Polizei darauf hin, dass vermutlich eine alte Lampe Auslöser des Brandes war.
Bewohner vergass Halogenlampe
Dies bestätigt nun auch ein Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft. Demnach stellte der Bewohner eine Halogenlampe – eine alte Fotolampe mit zweimal 1000 Watt – im Dachstock in Hornussen hin und stecke diese ein. Als er den Kippschalter betätigte, funktionierte die Lampe aber nicht. Deshalb drehte er die Lampe – immer noch am Strom angeschlossen – in Richtung Dach um und «schob sie versehentlich in Richtung Dachschräge», wie es im Strafbefehl weiter heisst.
Einen Tag später stellte der Mann fest, dass eine Sicherung im Sicherungstableau der Wohnung ausgelöst war und schaltete sie wieder ein. Unglücklicherweise handelte es sich bei dieser Sicherung um genau jene für die Steckdose mit der Halogenlampe.
Urteil lautet auf fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst
Laut der Aargauer Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann handelte fahrlässig. Denn laut Strafbefehl hätte er – nachdem er die Sicherung aktiviert hatte – im Dachzimmer nachschauen und die eingeschaltete Lampe wieder ausschalten müssen. «Da die Lampe in einem Abstand von nur etwa 20 bis 25 Zentimetern zum Täfer der Dachschräge stand, entfachte die Hitzeabstrahlung der Lampe einen Brand.»
Der Mann habe die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit verletzt, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Lampe hätte gemäss Empfehlungen mit einer Entfernung von mindestens 80 Zentimetern zur Dachschräge aufgestellt werden müssen. So hätte der Brand verhindert werden können.
Geldstrafe, Busse und Zivilforderung
Der Mann wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 80 Franken verurteilt (2000 Franken). Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Mit der Gebühr für den Strafbefehl sowie den Polizeikosten muss der Mann einen Betrag von etwas über 1300 Franken bezahlen.
Weil die Aargauische Gebäudeversicherung AGV als Zivilklägerin agierte, könnte noch eine weitere Forderung auf den Verurteilten zukommen. Denn laut Strafbefehl belief sich der durch das Feuer entstandene Schaden auf rund 30'000 Franken. Die Forderung der AGV beläuft sich auf gut 13'000 Franken, was der Hälfte des Zeitwerts entspricht. Ob der Verurteilte dieser Forderung nachkommen muss, entscheidet sich auf dem Zivilweg.