Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm / ArgoviaToday / Severin Mayer
Der 55-jährige Velofahrer erlag damals noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Der damals 34-jährige Autofahrer, der ihn erfasst hatte, blieb unverletzt. Beide waren am 12. September 2022 von Oberhof her bergaufwärts Richtung Küttigen unterwegs.
Zwar hatte der Beschuldigte den Velofahrer vor ihm noch bemerkt, wie es in der Anklageschrift heisst, dennoch kam es zur Kollision. Denn der Autolenker war während der Fahrt abgelenkt, er hantierte an seinem Handy und war richtete seinen Blick nicht auf die Strasse, sondern auf Tiktok. Dadurch fuhr er nicht am Velofahrer vorbei, wie er es beabsichtigt hatte, sondern rammte ihn von hinten. Der 55-Jährige erlitt dadurch tödliche Verletzungen.
Der Autolenker wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötungangeklagt. Das Bezirksgericht Laufenburg folgte nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 36-Jährigen am Dienstag zu einer bedingten 14-monatigen Freiheitsstrafe und einer Busse von 4000 Franken. Die Untersuchungskosten beliefen sich auf knapp 8500 Franken, hinzu kommt die Anklagegebühr von knapp 2500 Franken.
Opfer-Anwalt Marco Unternährer zeigt sich grösstenteils zufrieden mit dem Entscheid des Gerichts. Aber: «Was heute unbefriedigend war, ist, dass der Täter nicht vollständig Reue gezeigt hat.»
Trotzdem konnte ihm dank der Auswertung der Daten genau nachgewiesen werden, wie er mit dem Handy beschäftigt war, als der Unfall geschah. «Die Staatsanwaltschaft konnte zusammen mit der Polizei detailliert darlegen, dass während dieser Fahrt bereits minutenlang am Handy manipuliert worden war und es deshalb anschliessend zum Unfall kam», erklärt Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber Tele M1. Trotzdem habe die technische Entwicklung zwei Seiten: «Sie kann ein grosser Vorteil sein, auf der anderen Seite zeigt dieser Fall heute, dass allein weil es diese Technik gibt, jemand sterben musste.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.