Strassenverkehr

Gibt es im Aargau bald automatische Verkehrsüberwachungen?

· Online seit 23.09.2022, 16:55 Uhr
Die Aargauer Gemeinden sollen Fahrverbote mit Videokameras überwachen dürfen. Der Regierungsrat will eine entsprechende Rechtsgrundlage im kantonalen Polizeigesetz schaffen. Bei Widerhandlungen gegen ein Fahrverbot muss die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen.
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Mit der Bewilligungspflicht werde ein Anliegen der Gemeinden aufgenommen, hält der Regierungsrat in seinem am Freitag veröffentlichten Entwurf zur Revision des Polizeigesetzes fest. Eine Ahndung von Widerhandlungen gegen ein Fahrverbot durch die Polizei im Ordnungsbussenverfahren sei jedoch nicht zulässig. Gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen dürften mittels technischer Überwachung festgestellte Widerhandlungen gegen Fahrverbote nicht mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage ist ein Urteil des Bezirksgerichts Baden im Herbst 2021. Eine Autolenkerin hatte in Ennetbaden ein Fahrverbot missachtet. Die Stadtpolizei büsste die Lenkerin mit 100 Franken. Die Fotografie einer an einem Kandelaber installierten Kamera war der Beweis für die Missachtung des Fahrverbots.

Die Frau wehrte sich mit einer Einsprache beim Bezirksgericht Baden und bekam recht. Das Gericht bemängelte das eingesetzte Beweismittel und erliess der Lenkerin die Ordnungsbusse. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verzichtete auf den Weiterzug des Urteils. Der Blitzer stand anderthalb Jahre lang an einem Schleichweg in Ennetbaden und spülte mehr als 200'000 Franken in die Kassen der Stadtpolizei.

Gemeinden müssen abwarten

Das Bezirksgericht hielt fest, dass die Überwachung von Fahrverboten mittels Systemen zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV-Systeme) mangels gesetzlicher Grundlage im Kanton Aargau nicht zulässig sei. Als Konsequenz verzichtete die Stadtpolizei Baden auf die Kontrolle von signalisierten Durchfahrtsverboten mit Kameras. Und auch in Brugg-Windisch wurde eine Autofahrerin anfangs Jahr freigesprochen, welche von einer Verkehrsüberwachungskamera beim Übertreten eines Fahrverbots aufgenommen wurde.

Solche AFV-Systeme erfassen die Kontrollschilder aller vorbeifahrenden Fahrzeuge und erzeugen Datensätze, die mit Datenbanken abgeglichen werden können. Im Urteil wurde aber auch festgehalten, dass die Überwachung von Fahrverboten mittels gewöhnlicher Videokameras mangels gesetzlicher Grundlage im Aargau nicht zulässig sei.

Bewilligung auch für «Blechpolizisten»

Im Polizeigesetz will der Regierungsrat neu auch eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen verankern. Auf diese Weise soll die Forderung des Grossen Rats erfüllt werden. Das Parlament hatte im November 2019 ein Postulat aus den Reihen von SVP und FDP mit 85 zu 44 Stimmen überwiesen, wonach der Regierungsrat ein Verbot von «Blechpolizisten» prüfen soll. Solche Anlagen sollen jedoch gemäss dem Regierungsrat bewilligungspflichtig werden und auch nur dann erlaubt sein, wenn am vorgesehenen Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht. Auch bereits bestehende Anlagen – wie zum Beispiel in Baden – sollen dieser Bewilligungspflicht unterliegen.

Ein generelles Verbot von «Blechpolizisten» ist aus Sicht des Regierungsrats nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar. Auch wenn im Kanton Aargau die Kantonspolizei übergeordnet auf unerwartete Tempokontrollen mit Lasergeräten setzt.

Parteien, Verbände und Gemeinden können nun bis zum 23. Dezember 2022 Stellung nehmen zu den Vorschlägen des Regierungsrats.

(ova/csu)

veröffentlicht: 23. September 2022 16:55
aktualisiert: 23. September 2022 16:55
Quelle: ArgoviaToday

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