Seit einem Jahr wollen Thomas Mandler und seine Frau einen Tierrettungsdienst im Aargau etablieren. Damit wollen die beiden künftig Haus- und kleinere Nutztiere notfallmässig transportieren. In Deutschland hat die Familie Mandler bereits vor neun Jahren so einen Notfalltransportdienst für Tiere gegründet und pro Tag mehr als zwei Einsätze gefahren. Damit der Tierrettungsdienst auch hierzulande so richtig in Schwung kommt, braucht es einen eigenen Rettungswagen. Mithilfe eines Crowdfunding soll dieser nun beschafft werden. Bislang sind zwei Versuche gescheitert, derzeit läuft der dritte. Warum trotz Finanzierung der Tierrettungsdienst nicht so einfach umsetzbar ist und die Gesetzgebung in der Schweiz andere Voraussetzungen mit sich bringt, erklärt Melanie Kocher, stellvertretende Kantonstierärztin.
«In Deutschland gibt es sicherlich eine andere Gesetzgebung als in der Schweiz. So braucht Herr Mandler beispielsweise eine spezielle Transportausbildung. Zusätzlich darf unter anderem eine Wiederbelebung an Tieren nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt durchführen, welcher in der Schweiz eine entsprechende Bewilligung hat. Und Herr Mandler ist kein Tierarzt», so Kocher. Dazu habe sich Mandler schon diverse Male bei Veterinärämtern und auch beim Departement Gesundheit und Soziales erkundigt, um die Voraussetzungen zu erfahren. «Er weiss eigentlich, was er erfüllen muss und dass er die rechtliche Voraussetzung einfach noch nicht erfüllt.»
Es gibt zwei rechtliche Grundlagen, die zu erfüllen sind. Zum einen muss er für einen Tiertransportdienst eine spezielle Ausbildung im Bereich Tiertransport machen, wenn er gewerbsmässige Transporte anbieten will. Zum anderen muss Mandler eben für tierärztliche Behandlungen auch eine entsprechende Ausbildung mitbringen. «Es ist ganz klar im Gesetz geregelt, welche Ausbildungen er braucht.»
Darüber hinaus könne Mandler alle Ausbildungen, die er bislang gemacht hat, beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einreichen und eine Gleichwertigkeitsanerkennung beantragen. «Ob diese dann gewährt wird, entscheidet allerdings das BLV», fügt Kocher an. Wird sie nicht anerkannt, müsse er daher die Ausbildung in der Schweiz machen. Um welche es dich dabei handelt, führt die Tierärztin weiter aus: «Die Ausbildung heisst ‹fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung›, welche in der Tierschutzverordnung geregelt ist. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praktikumsteil.» Allerdings gebe es in der Schweiz nur wenige, welche die Ausbildung anbieten, der nächste Standort wäre Zürich.
Wie reagiert Mandler auf die Vorwürfe?
«Es gibt keine Voraussetzungen in der Schweiz. Ich war der Erste, der den Tierrettungsdienst in die Schweiz gebracht hat, mit einem Ambulanzwagen bei der Tierklinik in Basel», sagt Thomas Mandler zu ArgoviaToday. «Ich habe auch beim Kanton angefragt, weil es eine Tierrettung in der Schweiz in der Form nicht gibt, und die einzigen, die so eine Schulung oder Ausbildung anbieten, ist die Grosstierrettung in Zürich.» Allerdings sei diese nur für Grosstiere, eine Tierrettung für Haustiere gebe es bislang noch nicht. «Im März 2021 war ich der erste Tiersanitäter in der Schweiz. Und weder vonseiten des Kantons noch des Steueramtes kam bisher eine Rückmeldung», gibt Mandler an. Dazu unterstreicht er, dass der Hauptsitz des Vereins auch im Kanton Basel-Landschaft sei.
Dazu sagt Mandler, dass die Tierärzte Nothilfe am Hund zwar unterrichten, aber einen grundlegenden Erste-Hilfe-Kurs gebe es bislang in der Schweiz nicht. «Dazu bin ich seit über einem Jahr als Tier-Sanitäter in Münchenstein tätig. Dort war es klar vorgegeben, welche Massnahmen wir machen dürfen und welche nicht. Dazu habe ich Transportkurse in Deutschland für Hunde und Pferde erfolgreich absolviert.» Warum Mandler im Kanton Aargau auf Widerstand stösst, darüber kann er nur spekulieren: «Entweder ist es Konkurrenzdenken eines anderen Unternehmens oder weil es eben etwas Neues ist, was man so in der Form nicht kennt – zumal reine Erste-Hilfe-Massnahmen stattfinden, auch mit einer Tiermedizinischen Praxisassistentin, die das weiterhin beruflich macht.»
Diese Erste-Hilfe-Kurse führe unter anderem auch eine Tiermedizinerin aus. «Und ich habe ja auch einen Schein für Erste Hilfe am Hund», berichtet Mandler. Bei den Erste-Hilfe-Kursen würde es auch nur um den Hund gehen und nicht um Katzen oder Hamster. «Ich habe auch im letzten Jahr die Erste-Hilfe-Ausbildung am Hund gemacht – in Deutschland.» Er wolle das auch im Aargau anbieten. «Wir sind noch im Aufbau und ich muss erst Material sammeln, damit ich zum Amt gehen, dort unsere Lehrunterlagen aus Deutschland vorlegen kann, um zu fragen, was uns erlaubt wird und was nicht», so Mandler weiter.