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Mietzins-Streit in Lenzburg artet aus – und endet mit saftiger Busse

Aus der Wohnung geworfen

Mietzins-Streit in Lenzburg artet aus – und endet mit saftiger Busse

15.01.2024, 08:51 Uhr
· Online seit 14.01.2024, 15:53 Uhr
Ende Mai wollte ein Mann als Untermieter ein Zimmer im Bezirk Lenzburg beziehen. Jedoch bezahlte er den Mietzins dem eigentlichen Mieter nicht aus. Das machte diesen so wütend, dass er ihn wortwörtlich aus der Wohnung schmeissen wollte – und schliesslich eine Anzeige kassierte.
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Jan* wollte Ende Mai 2023 als Untermieter in die Wohnung eines 38-Jährigen im Bezirk Lenzburg einziehen. Als der Stichtag da war und es sich Jan in seinem neuen Zimmer gemütlich machen wollte, kam es zwischen ihm und dem 38-Jährigen zu einer hitzigen Diskussion.

Streit artet in frühen Morgenstunden aus

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, kam es in der Wohnung zur Diskussion, weil Jan dem 38-Jährigen den vereinbarten Mietzins noch nicht bezahlt hatte. Der 38-Jährige weigerte sich deshalb, ihm vor Ort einen Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen. Jan bezog das Zimmer trotzdem. Einen Tag darauf kam es zwischen den beiden Streithähnen erneut zu einer Diskussion wegen des Geldes.

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Der 38-Jährige hatte zwei Tage nach dem Einzug von Jan schliesslich endgültig genug: In den frühen Morgenstunden, kurz bevor er sich auf den Weg zur Arbeit machte, stürmte er ins Zimmer von Jan und forderte ihn auf, sofort die Wohnung zu verlassen. Er äusserte ihm gegenüber, dass er «Leine ziehen soll». Wenn er das nicht mache, würde etwas passieren. Jan sollte seine Sachen packen und die Wohnung verlassen. Falls er sich nicht daran halte, werde er sein Hab und Gut zerstören. Dann artete die Situation komplett aus. Der 38-Jährige packte Jan am Arm und wollte ihn aus der Wohnung werfen. Jan fügte sich schliesslich, zeigte den Mann später allerdings an.

Verurteilt wegen Nötigung und Tätlichkeiten

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau den 38-Jährigen aufgrund von Nötigung und Tätlichkeiten verurteilt. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 3300 Franken zahlen sowie eine Busse von 900 Franken. Hinzu kommen Gebühren von über 860 Franken. Das Urteil wird ins Strafregister des 38-Jährigen eingetragen.

*Name geändert

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veröffentlicht: 14. Januar 2024 15:53
aktualisiert: 15. Januar 2024 08:51
Quelle: ArgoviaToday

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