Bezirksgericht Kulm

Paar verprügelt pädophilen Rentner in Beinwil am See und muss ins Gefängnis

15.05.2023, 14:19 Uhr
· Online seit 28.02.2023, 19:08 Uhr
Vor knapp zwei Jahren wurde in Beinwil am See ein Rentner überfallen. Der Senior wurde in seinen eigenen vier Wänden gefesselt und zusammengeschlagen. Der Täter musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Dabei kam es zu einer überraschenden Wende im Fall.
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Im Sommer 2021 sorgte der Fall in Beinwil am See für Schlagzeilen. Ein 88-jähriger Senior wurde von M.T. und seiner damaligen Freundin brutal verprügelt. Während des Prozesses am Dienstag kam es zu einer überraschenden Wende im Fall, der Rentner ist bereits wegen mehrfacher sexueller Handlung an Kindern verurteilt worden.

Sohn wurde von Rentner sexuell misshandelt

Auch David, der Sohn von der Ex-Partnerin von M.T., soll dem Rentner zum Opfer gefallen sein. Das erzählt der Angeklagte gegenüber Tele M1: «Eine Kollegin von David aus dem Kindergarten hat geschildert, dass sie auf seine Anweisungen hin an seinem Schnäbeli herumgezogen habe. Sie erzählte auch, dass er das auch mit David versucht hatte.» Seine Aussagen bestätigten sich auch während des Prozesses, der 88-Jährige wurde bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer ambulanten Behandlung verurteilt. Das damalige Urteil reichte M.T. und seiner ehemaligen Partnerin nicht aus. «Normalerweise sperrt man so einen weg. Das war hier nicht der Fall und deshalb übten wir Selbstjustiz aus», so der Angeklagte.

Er und seine jetzige Ex-Partnerin litten zu dieser Zeit unter einem Drogenproblem. Sie organisierten Klebeband und Kabelbinder und machten sich auf den Weg zum Rentner. Tele M1 konnte damals mit dem Opfer sprechen. Dieses erzählte: «Sie haben mich mit Klebeband fixiert, zusammengeschlagen, geplagt und herumgeschleudert. Danach haben sie alles geklaut, was sie konnten.» Der Rentner wurde bei der Tat mittelschwer verletzt und musste für ein paar Tage im Spital bleiben. Um Geld ging es den Tätern nicht, wie M.T. am Dienstag erklärt. Sie wollten ihm lediglich einen Denkzettel verpassen. Trotzdem stahlen sie Dinge im Wert von rund 400 Franken.

Teilbedingte Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft bezweifelte vor Gericht, dass das Geld für M.T. kein Motiv darstellte. Sie forderte deshalb, dass M.T. wegen Raubs für gut siebeneinhalb Jahre hinter Gitter kommt. Zudem soll er der Kopf der Aktion gewesen sein, weshalb seine Komplizin zu einer milderen Strafe verurteilt werden sollte. Für sie forderte die Staatsanwaltschaft 3,5 Jahre Gefängnis.

Das Gericht mass mit anderen Ellen. Es verurteilte M.T. zu 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis, wovon er ein Jahr absitzen muss. Seine Mittäterin kommt mit anderthalb Jahren bedingt und einer ambulanten Therapie davon.

(red.)

veröffentlicht: 28. Februar 2023 19:08
aktualisiert: 15. Mai 2023 14:19
Quelle: ArgoviaToday

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