Verurteilt

Tierquälerin lässt Hunde zwischen Zigi-Stummeln und verdorbenen Lebensmittel leben

· Online seit 13.03.2024, 07:57 Uhr
Eine 22-Jährige aus dem Bezirk Lenzburg hielt ihre beiden Hunde im Chaos und Müll. Nachdem der Aargauer Veterinärdienst bei ihr zu Hause eine Hauskontrolle durchgeführt hatte, wurde sie unter anderem wegen Tierquälerei verurteilt.
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Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat im vergangenen September anlässlich einer Kontrolle am Wohnort einer 22-Jährigen im Bezirk Lenzburg eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Frau ist Besitzerin zweier Listenhunde. Was das Veterinäramt vor Ort vorfand, verschlug den Mitarbeitenden die Sprache.

Listenhunde wohnen in verdreckter Wohnung

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft steht, stieg den Fachleuten bereits nach dem Öffnen der Haustür ein beissender Geruch in die Nase. Ein erster Blick zeigte, dass die Wohnung der jungen Frau völlig zugemüllt war und darin ein totales Chaos herrschte. Des Weiteren fand das Veterinäramt während der Hausdurchsuchung auf dem Boden Unmengen an Tierfäkalien der beiden Hunde vor. Bei der näheren Begutachtung der Wohnräume fanden die Fachkräfte ebenfalls unter anderem Kinderspielzeug aus Plastik, verdorbene Lebensmittel, Rauchutensilien und Zigarettenstummel vor. Für die beiden Hunde handelte es sich dabei um Dinge, an denen sie sich hätten verletzen oder vergiften können.

Doch nicht nur bei der Ordnung war die Frau nachlässig: Wer sich laut Gesetz einen Hund anschafft, ist dazu verpflichtet, ihn innerhalb von 10 Tagen von einem Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, ihn bei der Tierdatenbank zu registrieren und bei der Gemeinde zu melden. Bei einem der beiden Hunde hatte sie diese Vorschrift missachtet.

Tierquälerin wird hart verurteilt

Laut Strafbefehl wäre die Halterin dazu verpflichtet gewesen, für das Wohlergehen ihrer Hunde zu sorgen, ihnen eine entsprechende Unterkunft zu bieten und für genügend Auslauf zu sorgen. Das machte die 22-Jährige jedoch nicht, weshalb sie gegen mehrere Tierschutzgesetze verstiess. Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilt die gebürtige Deutsche deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 sowie einer Busse von 1300 Franken. Hinzu kommen Gebühren von über 1000 Franken. Das Urteil wird in ihrem Strafregister hinterlegt. Ob sie vom Veterinärdienst mit einem Hundehalteverbot belegt wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

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veröffentlicht: 13. März 2024 07:57
aktualisiert: 13. März 2024 07:57
Quelle: ArgoviaToday

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