Urteil liegt vor

Maskenpflicht an Aargauer Schulen war verhältnismässig und gesetzlich zulässig

· Online seit 21.12.2022, 17:59 Uhr
Per 1. September 2021 galt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht. Aargauer Eltern haben sich gegen diese Massnahme an der Primarschule und der Oberstufe gewehrt. Das Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde geprüft.
Ramona Gyr
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18 Schülerinnen und Schüler reichten beim kantonalen Verwaltungsgericht eine 104-seitige Beschwerde ein. Sie verlangten, dass die Maskenpflicht sofort aufzuheben sei. Es sei zwar unbestritten, dass die Maskenpflicht an Schulen ein Eingriff in die persönliche Freiheit der Schüler sei, urteilt das Gericht gemäss der «Aargauer Zeitung». Das Epidemiengesetz bilde jedoch eine hinreichende gesetzliche Grundlage, um die Maskenpflicht an Schulen anzuordnen. Die Beschwerde wurde deshalb abgelehnt.

Urteil ist noch nichts rechtskräftig

Das Lehrnetzwerk Schweiz entscheidet nun, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen möchte. Aus juristischer Sicht sei ein Weiterzug nicht aussichtslos, sagt der Zürcher Anwalt Philipp Kruse, der die Klage verfasst hat. «Ich bin klar der Meinung, dass ein Gericht auch spätere Studien zum Thema berücksichtigen muss, sobald es um die Schadenswirkung der Maskenpflicht geht».

Würde ein Gericht feststellen, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler rechtswidrig war, dürfte eine solche in Zukunft in vergleichbaren Situationen nicht mehr angeordnet werden.

veröffentlicht: 21. Dezember 2022 17:59
aktualisiert: 21. Dezember 2022 17:59
Quelle: ArgoviaToday

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