Aargau/Solothurn

Nachfrage nach ID und Pass steigt im Aargau

Wegen Corona-Lockerungen

Nachfrage nach ID und Pass steigt im Aargau

· Online seit 22.03.2022, 05:39 Uhr
Im Kanton Genf wartet man aktuell bis zu sechs Wochen auf einen neuen Schweizer Pass. Im Aargau ist die Wartefrist noch nicht ganz so lange. Das frühzeitige Terminbuchen wird aber dennoch empfohlen.
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«Reicht auch ein Führerausweis?» Diese Frage hörte man in Bars, Restaurants oder wo auch immer das Corona-Zertifikat und ein amtliches Ausweisdokument in den vergangenen Monaten Pflicht war. «Meine ID ist eben abgelaufen, aber sie zu erneuern, lohnt sich jetzt nicht», kam dann meistens als Erläuterung hinterher. Und auch eine kurze Umfrage im ArgoviaToday-Team zeigt: So einige Identitätskarten sind nicht mehr gültig, aber während der coronabedingten Einschränkungen hat man sich dazu keine Gedanken gemacht.

Die strikten Massnahmen sind aber mittlerweile nicht nur in der Schweiz, sondern auch in vielen Ländern weltweit wieder gelockert worden und das Reisen wird wieder unbeschwerter. Höchste Zeit also, dass die Reisedokumente wieder aktuell sind. Im Kanton Genf wartet man mittlerweile rund sechs Wochen auf einen neuen Pass, so der «Sonntagsblick».

Auch im Aargau gibt es eine längere Wartefrist

Eine Anfrage beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zeigt eine ähnliche Tendenz auch bei uns. Sechs Wochen warten muss man für seine Reisedokumente hier zwar noch nicht, aber: «Aktuell beträgt im Kanton Aargau die Wartezeit knapp zwei Wochen für eine Terminvereinbarung [...] Nach Erfassung der biometrischen Daten ist mit einer Frist von maximal zehn Tagen bis zur Zustellung der Reisedokumente zu rechnen.» Dies schreibt die Leiterin Kommunikation des DVI, Sandra Olar. Zyklische Schwankungen aufgrund der Gültigkeit gebe es immer. Die gesteigerte Nachfrage sei aktuell aber sicherlich auch auf die Aufhebung der Corona-Massnahmen zurückzuführen. Der Kanton empfiehlt, zur Sicherheit Termine für die Erstellung der Reisedokumente beim Passamt mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat zu buchen.

Was passiert denn eigentlich, wenn ich keine gültigen Ausweise habe?

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gilt in der Schweiz weder eine Ausweis- noch eine Mitführpflicht. Man muss also theoretisch keine Identitätskarte und/oder keinen Pass haben. Es gibt aber Umstände, die verlangen, dass man sich ausweisen kann. In der Regel reicht dafür auch ein Führerausweis (zum Beispiel beim Einlass in einen Club oder im Falle von Corona-Zertifikatskontrollen). In diesen Fällen darf das Ausweisdokument nicht abgelaufen sein, da es sonst nicht als ‹gültig› erachtet wird. Reist man ins Ausland, muss man das jeweils verlangte Dokument bei sich tragen. Es gilt also: Bleibt man in der Schweiz, braucht man als Schweizerin oder Schweizer von Gesetzes wegen keinen gültigen Personalausweis (ID oder Pass), im Zweifelsfall erleichtert er aber die Situation. Als ausländischer Staatsangehöriger gilt übrigens Ausweis-, aber keine Mitführpflicht.

veröffentlicht: 22. März 2022 05:39
aktualisiert: 22. März 2022 05:39
Quelle: ArgoviaToday

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