Obligatorischer Zivilschutz-Infotag auch für Frauen und ausländische Personen
Im Kanton Aargau müssen Schweizer Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer künftig einen Infoanlass zum Thema «Bevölkerungsschutz» besuchen. Das hat das Kantonsparlament beschlossen. Wer fern bleibt, muss eine Busse von 500 Franken bezahlen.
Der Grosse Rat hiess die entsprechende Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes am Dienstag nach zweiter Beratung mit 134 Stimmen gegen eine Stimme gut. Die halbtägige Sicherheitsveranstaltung ist obligatorisch – und wird nicht entschädigt.
Aufgeboten werden nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden. Der Kanton rechnet damit, dass künftig pro Jahr 3800 Schweizer Frauen und im Aargau niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer eine dezentrale Sicherheitsveranstaltung besuchen müssen.
Das Parlament hatte den Grundsatzentscheid für die Sicherheitsveranstaltung bereits im vergangenen November gefällt. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes beschloss der Grosse Rat, dass die Regeln bis Ende des Jahres 2028 befristet sind.
Millionensegen von der AKB
Die Aargauische Kantonalbank meldet fürs Jahr 2022 ein sehr gutes Ergebnis und präsentiert einen Gewinn von 179 Millionen Franken – 7,6 Millionen (+4,4 Prozent) mehr als im Vorjahr. Mit dem Geschäftsertrag von 425,5 Millionen Franken ist ein neuer Höchstwert erreicht. Kein Wunder gibt es aus der Kommission und von den meisten Fraktionen viel Lob für die Bank. Das Parlament genehmigt Jahresbericht und -rechnung und erteilt dem Bankrat Décharge ohne Gegenstimme. Auch die Gewinnausschüttung an den Kanton als Eigner von 92 Millionen Franken stimmt der Grosse Rat mit 130 zu 0 Stimmen zu.
Sozialhilfedetektive dürfen Bezüger ausspionieren
Im Kanton Aargau können Personen bei Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfe von Sozialhilfedetektiven observiert werden. Der Grosse Rat hat eine Gesetzesänderung mit 98 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Die für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden sind auch für die Observation verantwortlich. Sie dürfen geeignete Angestellte dafür einsetzen oder Externe beauftragen. Die SP scheiterte mit dem Antrag, dass die Observationen erst durch den Kanton genehmigt werden müssen. Soll eine Observation länger als maximal 30 Tage innert sechs Monaten dauern, ist sie aber bewilligungspflichtig. Detektive dürfen Bild- und Tonaufnahmen machen, der Standort der observierten Person muss von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sein.
Das revidierte Gesetz wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auf Bundesebene bestehen im Sozialversicherungsrecht seit Oktober 2019 die notwendigen Rechtsgrundlagen für Observationen bei Verdacht auf Versicherungsbetrug.
Austritte
Der frühere Stadtmann von Zofingen, Hans-Ruedi Hottiger, tritt nach 14 Jahren aus dem Aargauer Grossen Rat zurück. Der 70-jährige Parteilose gehörte der Mitte-Fraktion an. Mit seinem Sohn Tobias (FDP) ist die Familie weiter im Kantonsparlament vertreten. Für Vater Hottiger soll der Zofinger Stadtrat Robert Weishaupt (Mitte) werden. Auch
Auch der 54-jährige Mitte-Grossrat René Huber aus Leuggern/Gippingen gab nach zehn Jahren seinen Rücktritt aus dem Parlament bekannt. Nachfolger soll Philipp Laube aus Lengnau werden.