Solothurner Obergericht

Prozess zum erschlagenen Drogendealer in Olten

26.09.2023, 20:47 Uhr
· Online seit 26.09.2023, 16:58 Uhr
Vor acht Jahren wurde in Olten ein Drogendealer erschlagen. Der Fall ist inzwischen vor dem Solothurner Obergericht. Der Angeklagte bestreitet die Tat trotz nach wie vor.

Quelle: Tele M1

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Der Beschuldigte soll in einer Oktobernacht fünf Mal mit einem stumpfen Gegenstand auf den Schädel des Opfers eingeschlagen haben. Danach habe das Opfer regungslos auf dem Boden gelegen, so die Staatsanwaltschaft. Die Leiche des Mannes wurde erst vier bis acht Wochen später, am 20. Dezember 2015, in seiner Oltner Wohnung gefunden. Opfer und Täter haben sich bereits gekannt: Das Opfer hatte offenbar Drogen für den mutmasslichen Täter verkauft.

Staatsanwaltschaft fordert weiterhin 10 Jahre Gefängnis

Für sie ist der Fall klar: Der 61-jährige Angeklagte soll wegen vorsätzlicher Tötung für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Beweislage spreche gegen den Beschuldigten. Anders sieht es der Angeklagte, der aus gesundheitlichen Gründen nicht am Gerichtsprozess teilnehmen konnte. Er werde aber nicht ins Gefängnis gehen, für etwas, dass er nicht begangen habe, liess er seinen Verteidiger ausrichten.

Waren die verdeckten Ermittlungen gerechtfertigt?

Die Polizei hat mithilfe verdeckter Ermittlungen den mutmasslichen Täter überführt. Die Ermittler hatten zum Verdächtigen ein freundschaftliches und vertrautes Verhältnis aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft erachtet diese Massnahme nach wie vor als nötig und legitim. Dem widerspricht der Verteidiger. Das Mass an Täuschung sei in diesem Fall überschritten worden, da die verdeckten Ermittlungen auch ausserhalb krimineller Situationen geführt worden seien.

Geständnis unter Alkoholeinfluss?

Der Anwalt beteuert, dass der 61-jährige Mann beim Geständnis unter Alkoholeinfluss stand. Und zwar unter stärkerem Einfluss, als es im Bericht der Ermittler steht. Sein Klient sei beim Geständnis stark alkoholisiert gewesen – und darum nicht glaubwürdig. Dem widerspricht die Anklage: Die Ermittler hätten sich nur einmal mit dem Beschuldigten getroffen, wobei nur in Massen Alkohol getrunken worden sei.

Unsicherheiten bei Tatwaffe

Fest steht, dass das Opfer mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen wurde. Dies hat laut Obduktionsbericht zu seinem Tod geführt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tatwaffe ein Hammer war. Das sei nur eine unbewiesene Vermutung, konterte der Verteidiger. Es könne gerade so ein Tischbein gewesen sein. Angesichts all dieser Ungereimtheiten fordert die Verteidigung einen Straferlass. Das Urteil des Obergerichts wird für Mittwoch erwartet.

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veröffentlicht: 26. September 2023 16:58
aktualisiert: 26. September 2023 20:47
Quelle: 32Today

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