Debatte

Soll aktive Sterbehilfe in Aargauer Pflegezentren gesetzlich geregelt werden?

· Online seit 03.02.2024, 06:34 Uhr
Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen nach wie vor viele Hürden überwinden. Für Personen in Alterszentren beispielsweise ist es häufig gar nicht erst möglich, weil einige Institutionen keine Sterbehilfe zulassen. Nun will der Kanton Solothurn ein entsprechendes Gesetz anpassen, auch der Aargau könnte nachziehen.
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Eine fixe Regel für alle. Assistierter Suizid soll künftig in allen Solothurner Alters- und Pflegezentren möglich sein. Im Aargau hingegen kann jede Institution selber entscheiden, wie sie mit Sterbehilfe umgehen will. So auch im Seniorenzentrum Zofingen, wo Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas nicht zugelassen sind.

Teilweise sei dies bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Thema, sagt Geschäftsleiter Marcel Rancetti zu Tele M1. «Wir möchten aber gerne unsere Mitarbeitenden schützen, denn solche Situationen sind nicht für jeden einfach. Es ist schliesslich auch eine religiöse und eine ethische Frage. Deshalb stecken wir ein bisschen im Dilemma.»

Die Westschweiz als Vorreiterin

Vorreiterin auf dem Gebiet ist die Westschweiz. In mehreren Kantonen gibt es dort allgemeine Regelungen und Gesetze. Auch der Kanton Solothurn zieht nun nach. Und was macht der Aargau? Für Andre Rotzetter, Mitte-Grossrat und Mitglied beim Verein für Altersbetreuung Oberes Fricktal, ist eine kantonale Regelung nicht nötig. «Das Bundesgericht sagt: Was für die Heilsarmee gilt, gilt auch für den Kanton Aargau. Punkt.»

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2015 hatte sich die Heilsarmee nämlich gegen die Einführung einer allgemeinen Zulassungspflicht der Sterbehilfe im Kanton Neuenburg gewehrt. Die Heilsarmee hatte mit Religions- und Glaubensfreiheit argumentiert, war vor Gericht aber abgeblitzt. «Das zeigt, dass die öffentlichen Pflegeheime verpflichtet sind, dies so zuzulassen. Das ist ein Entscheid, der so zugelassen ist.»

Nachfrage in Zofingen wächst

Weil die Nachfrage nach aktiver Sterbehilfe im Alterszentrum Zofingen wächst, wurde nun eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie soll zusammen mit Fachpersonen prüfen, wie eine Einführung der Sterbehilfe funktionieren und aussehen würde. Eine gesetzliche Regelung für sämtliche Alters- und Pflegeheime erachtet Geschäftsleiter Rancetti aber nicht als sinnvoll. «Ich denke, jede Institution sollte selber entscheiden, ob es ins Konzept passt. Das darf man nicht gesetzlich regeln.»

Mit dem Entscheid in Solothurn seien aber auch im Aargau bald entsprechende politische Bemühungen zu erwarten, ist sich Rancetti sicher.

(red.)

veröffentlicht: 3. Februar 2024 06:34
aktualisiert: 3. Februar 2024 06:34
Quelle: ArgoviaToday

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