Aargau/Solothurn

Solothurner Obergericht schickt pädophilen Wiederholungstäter in Verwahrung

Urteil korrigiert

Solothurner Obergericht schickt pädophilen Wiederholungstäter in Verwahrung

15.11.2021, 19:18 Uhr
· Online seit 15.11.2021, 15:09 Uhr
Ein 48-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergeht, wird verwahrt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat den Schweizer am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 37 Monaten und einer Busse verurteilt und die Verwahrung angeordnet.

Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer

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Mit ihrem Entscheid haben die Oberrichter das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen SO vom Dezember 2020 korrigiert. Damals wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Die Voraussetzungen für seine Verwahrung sahen die Amtsrichter nicht gegeben. Das Obergerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Mann bleibt auf Anordnung des Gerichts in Sicherheitshaft.

Im Gegensatz zur ersten Instanz sah das Obergericht die Voraussetzungen für eine Verwahrung gegeben. Dies nicht aufgrund der Delikte, die im aktuellen Verfahren zu beurteilen waren. Deren geringe Schwere würde laut Obergericht keine Verwahrung rechtfertigen. Die verhängte Verwahrung ist eine nachträgliche Massnahme zu einer Verurteilung aus dem Jahr 2010 nach der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens.

Quelle: TeleM1

Schwere Persönlichkeitsstörung

Die damals erlassene fünfjährige Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Zwei Gutachter stellten unabhängig von einander eine schwere Persönlichkeitsstörung sowie eine Pädophilie des Beschuldigten fest. Die Gefahr weiterer sexueller Übergriffe stuften beide als hoch ein.

Der Mann, der bereits 1999 nach einem Übergriff im Kanton Aargau verurteilt worden war, zeige keinerlei Einsicht in seine Störung, sagte der Richter am Montag bei der mündlichen Urteilsbegründung. Während der langjährigen stationären Massnahme verweigerte er sich jeglicher Therapie. Er wurde Ende 2016 entlassen und einem «engen Setting» unterstellt, so der Richter.

Übergriffe trotz engem Setting

Trotz Bewährungshilfe, einer ambulanten forensisch-psychiatrischen Behandlung, einer Verpflichtung zur Drogen- und Alkohol-Abstinenz und einer GPS-Überwachung wurde er 2018 rückfällig. Das Schutzbedürfnis der Gesellschaft rechtfertige deshalb eine Verwahrung. Eine andere Massnahme zur Verhinderung weiterer Übergriffe sei «nicht ersichtlich», sagte der Richter.

Das Gericht sprach den Beschuldigten unter anderem der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der Schändung schuldig. Wie die erste Instanz kam auch das Obergericht in einzelnen Anklagepunkten zu Freisprüchen. Die Aussagen der Kinder, die auf Video aufgenommen worden waren, liessen «zu viele und zu grosse Zweifel» offen.

Glaubhafte Kinderaussagen

In zwei weiteren Fällen dagegen erachtete das Gericht die Aussagen der Betroffenen - eines fünfjährigen und eines achteinhalbjährigen Buben - als glaubhaft. An der Aussage des Achtjährigen gebe es keinerlei Zweifel.

Und der Fünfjährige hätte einen Vorfall, wie er ihn schilderte, nicht erfinden können. Da er in seinem Alter nicht urteilsfähig war, kam in diesem Fall auch der Tatbestand Schändung zu jenem der sexuellen Handlungen mit einem Kind.

Wie vor der ersten Instanz hatte der Ankläger auch am Obergericht neben einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren die Verwahrung des Mannes verlangt. Der amtliche Verteidiger beantragte weit gehende Freisprüche seines Mandanten, der die Übergriffe entschieden leugnet.

(red.)

veröffentlicht: 15. November 2021 15:09
aktualisiert: 15. November 2021 19:18
Quelle: sda

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