Die Stiftung Tier im Recht (TIR) hat eine Statistik mit Tierschutzstrafverfahren des letzten Jahres veröffentlicht. Die Studie soll die schweizweite Entwicklung der Tierschutzstrafpraxis sowie die kantonalen Unterschiede im Tierschutzvollzug aufzeigen.
Verstösse betreffend Hunde sind häufig vertreten
Im Aargau wurden oft Strafverfahren im Zusammenhang mit Hundehaltung ausgesprochen. Solche Strafbefehle wie hier von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sind keine Seltenheit: «Der Beschuldigte hält seinen Hund mehrheitlich im Keller und lässt ihn nur jeweils morgens 30 Minuten in den Garten und führt ihn abends 40 Minuten spazieren. Im Keller stinkt es stark nach Urin und es befindet sich dort eine zernagte Plastikbox, welche ein Verletzungsrisiko darstellt.» Das ist aber nur eines von vielen Beispielen.
Auch Hundeattacken mit Bisswunden fand man in den Aargauer Strafbefehlen. Zudem gibt es auch mehrere Hundehalter, bei denen der Hund ausbrechen konnte. So wie bei diesem Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau: «Als der Geschädigte sich der Liegenschaft des Beschuldigten nähert, springt dessen Hund über den Zaun und beisst dem Geschädigten ins linke Wadenbein. Der Geschädigte erlitt eine offene Verletzung und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.» Die hohe Zahl der Fälle dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass im Aargau auch viele Hunde leben. 2021 waren laut der kantonalen Statistik im Aargau 43'400 Hunde registriert.
Nicht alltäglicher Strafbefehl
In der Statistik findet man auch Verstösse, die wohl auch die Behörden nicht regelmässig erleben. Das zeigt der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Denn hier mussten zwei Männer vor dem Bezirksgericht Lenzburg antraben, da sie einen sogenannten Rodenator verwendet hatten. Dabei handelt es sich um ein Instrument, um Mäuse mit Sprengungen direkt im Boden zu töten.