2.60 Franken pro Mahlzeit

Ukrainer erhalten weniger finanzielle Hilfe als reguläre Geflüchtete

10.04.2022, 09:01 Uhr
· Online seit 10.04.2022, 08:37 Uhr
Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen in vielen Kantonen viel weniger finanzielle Hilfe als reguläre Geflüchtete. Dies zeigt eine Auswertung der «Sonntagszeitung». Dies gibt selbst SVP-Nationalrat und «Asylhardliner» Andreas Glarner zu denken.
Anzeige

Am wenigsten erhält eine dreiköpfige Familie mit Schutzstatus S im Kanton Appenzell Innerrhoden – nämlich 837 Franken pro Monat, berichtet die «Sonntagszeitung». Geht man davon aus, dass eine Familie monatlich 120 Franken für Hygieneartikel, Kleider und Bahntickets benötigt, bleiben 717 Franken fürs Essen. Pro Kopf sind dies täglich knapp 8 Franken oder anders gerechnet rund 2.60 Franken für eine Hauptmahlzeit.

Am meisten Geld erhalten die Geflüchteten im Kanton Basel-Stadt. Doch selbst die 1571 Franken liegen noch rund 10 bis 15 Prozent unter dem Existenzminimum für reguläre Geflüchtete und einheimische Sozialfälle.

So viel erhalten Flüchtende im Aargau und in Solothurn

Die Kantone können weitgehend selbst bestimmen, wie viel Geld sie den Ukrainerinnen und Ukrainern zum Leben geben. Der Kanton Aargau gehört zu jenen, die am wenigsten finanzielle Unterstützung bieten. Eine ukrainische Mutter mit zwei Kindern erhält hier 865 Franken im Monat, also 2.65 Franken für eine Hauptmahlzeit. Reguläre Flüchtende erhalten hingegen mehr als das doppelte, also gut 1800 Franken, wie die Zeitung schreibt.

Im Kanton Solothurn hingegen ist die finanzielle Unterstützung deutlich grösser. Hier erhält die kleine Familie pro Monat 1424 Franken, nur Basel-Stadt zahlt mit 1571 Franken noch mehr.

Selbst SVP-Glarner fordert höhere Beträge 

Diese Beiträge für die Geflüchteten aus der Ukraine geben selbst dem Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner zu denken, der schweizweit als Verfechter einer knallharten Migrationspolitik bekannt ist. Kaufe man im Aldi oder Lidl ein, sei eine Mahlzeit für zwei Franken zwar grundsätzlich möglich. «Aber der Betrag ist tatsächlich knapp, wenn man bedenkt, dass das Geld auch noch für anderes wie zum Beispiel Windeln oder Kleider reichen muss», sagt er gegenüber der «Sonntagszeitung».

Zeige sich nun, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer von dem Betrag nicht leben können, müsse man ihn nun anheben. Die Krux: In der Schweiz unterscheiden sich die Gesetze zwischen der regulären Sozialhilfe für Schweizer Bürger und anerkannte Geflüchtete sowie der Asylsozialhilfe mit deutlich tieferen Ansätzen.

(red.)

veröffentlicht: 10. April 2022 08:37
aktualisiert: 10. April 2022 09:01
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch