Aargau/Solothurn

Urinflecken und Kippen auf dem Bett: Mann hinterlässt Hund in verdreckter Wohnung

Strafbefehl

Urinflecken und Kippen auf dem Bett: Mann hinterlässt Hund in verdreckter Wohnung

· Online seit 23.04.2023, 17:25 Uhr
Als die Regionalpolizei Wohlen im Juli 2022 eine Kontrolle in einer Wohnung im Bezirk Bremgarten durchführte, entdeckte sie einen Hund, der in seinem eigenen Kot und Urin hauste. Vom Besitzer fehlte jedoch jede Spur. Aufgrund dessen wurde er zur Anzeige gebracht. Nun wurde er verurteilt.
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Mitte Juli 2022 führte die Regionalpolizei Wohlen aufgrund einer Meldung einer Drtittperson eine Kontrolle in der Wohnung eines 22-Jährigen im Bezirk Bremgarten durch. Dafür besorgte sich die Polizei einen Zweitschlüssel für die Wohnung, da noch unklar war, ob dem gebürtigen Algerier etwas zugestossen war. Beim Betreten der Wohnung fand die Polizei einen Hund vor, von dem 22-Jährigen fehlte jedoch jede Spur. Bei einer genaueren Besichtigung stellte die Polizei fest, dass die Wohnung voll mit Kot und Urinflecken war.

Unsichere Wohnung für den Hund

Laut einem entsprechenden Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft befanden sich in der Wohnung auch diverse Gegenstände auf dem Fussboden und auf dem Bett, an denen sich der Hund hätte verletzten können. So lagen beispielsweise unzählige Zigarettenstummel auf dem Bett, die der Hund hätte fressen können. Auch Scherben, Aludosen und Splitter lagen auf dem Boden.

Hunde sind bekannt dafür, dass sie reinliche Tiere sind und einen ausgeprägten Geruchssinn haben. Die Wohnung, in der sich der Hund des 22-Jährigen während der Hausdurchsuchung befand, stellte somit laut Strafbefehl keine angemessene Umgebung für den Hund dar. Auch wurde dem Tier in der Wohnung nicht genügend Bewegung geboten.

Harte Strafe für den Beschuldigten

Wie lange der Hund bereits alleine in der Wohnung eingesperrt war, ist laut Strafbefehl unklar. Jedoch konnte die Staatsanwaltschaft feststellen, dass der Beschuldigte den Hund rund vier Monate zuvor in die Schweiz eingeführt hatte, obwohl dieser nicht gegen Tollwut geimpft war. Ebenfalls unklar ist, aus welchem Land der Hund gebürtig stammte. Ein Tollwutrisiko konnte somit nicht ausgeschlossen werden. Von einer Besitzerklärung fehlte auch jede Spur.

Weil der gebürtige Algerier nun gefunden wurde, verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft wegen diversen Verstössen gegen die Tierschutzverordnungen. Er muss eine Busse von 900 Franken bezahlen. Falls ihm das nicht möglich ist, kann er neun Tage ins Gefängnis. Weiter fallen Gebühren in der Höhe von 2100 Franken an.

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veröffentlicht: 23. April 2023 17:25
aktualisiert: 23. April 2023 17:25
Quelle: ArgoviaToday

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