Rechtsexperte erklärt

Verboten: Hier darfst du nicht schlitteln

· Online seit 20.01.2024, 19:57 Uhr
Was gab es als Kind früher im Winter Besseres, als den Schlitten zu packen und im Neuschnee den Hügel hinunter zu sausen? Vermutlich wenig. Genauso wenig hat man sich Gedanken gemacht, ob das überhaupt erlaubt ist. Wo schlitteln eigentlich verboten ist und warum, erklärt der Aargauer Rechtsanwalt André Kuhn.
Anzeige

Grundsätzlich gibt es ein paar Orte, an denen Schlitteln nicht erlaubt ist. Beispielsweise auf der Skipiste, wo das Verbot durch ein entsprechendes Schild explizit signalisiert wird. So soll der «Verkehr» von Schlittelweg und Skipiste getrennt werden. Auch bei Wanderwegen in Bergregionen ist oftmals gekennzeichnet, dass dieser Weg nur für Fussgängerinnen und Fussgänger zugänglich ist. Doch wie sieht es eigentlich im Flachland aus?

Wo ist schlitteln verboten?

Auch dort gibt es ein paar Orte, an denen du nicht schlitteln solltest, wie Rechtsanwalt André Kuhn gegenüber ArgoviaToday erklärt. «Bei Strassen ist es so, dass das Schlitteln auf verkehrsarmen Nebenstrassen erlaubt ist. Was aber als eine solche gilt, ist nicht detailliert im Gesetz geregelt. Auf Hauptstrassen ist Spiel und Sport – darunter zählt auch schlitteln – ganz klar verboten», erklärt André Kuhn.

Gesetzlich geregelt ist auch der Bereich des Privatgeländes. Kuhn hält fest: «Bei jeglichen Grundstücken, die einem Privaten gehören – das kann Feld, Wald, Wiese aber auch eine Strasse sein – hängt es vom Einverständnis des Eigentümers ab. Dies bedeutet, dass ein Bauer mir  beispielsweise das Schlitteln auf seinem Land verbieten darf.»

Grundsätzlich seien Grundeigentümer relativ entspannt, wenn es ums Schlitteln auf ihrem Boden geht. Ein Verbot könne teilweise aber auch Sinn ergeben: «Manchmal gibt es nachvollziehbare Gründe. Wenn ich ein Grundstück habe, auf dem Leute gerne schlitteln würden, muss ich mir als Eigentümer überlegen, ob ich das verbieten will. Allerdings kann ich rein durch das Dulden des Schlittelns schon passiv haftbar gemacht werden», so Kuhn.

Rechtlich gesehen gilt nämlich: «Wer ein Haus hat, haftet für jeden Schaden, das jenes verursacht». Wenn nun also ein lockerer Dachziegel (der rechtlich als sogenannter «Werkmangel» gilt) hinunterfallen und einen Schlittler verletzen würde, könnte der Hausbesitzer dafür haftbar gemacht werden. Sollte man auf seinem Grundstück baufällige Elemente haben, könne es durchaus sinnvoll sein, das Schlitteln zu verbieten – um Unfälle zu vermeiden und zu verhindern, für solche aufgrund der «Werkmängel» zu haften.

So schlittelst du sicher

Beim Schlitteln ist aber nicht nur das ‹Wo›, sondern auch das ‹Wie› relevant. Sonst kann es zu schlimmen Unfällen kommen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung das Tragen eines Helms und Rückenprotektoren. Auch die Wahl der Schuhe ist wichtig: Diese sollten fest, hoch und mit gutem Profil bestückt sein. Dies ist entscheidend, um sicher und kräftig bremsen zu können. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, solltest du ausserdem die offiziellen Schlittelwege nicht verlassen und kein unnötiges Risiko in Kauf nehmen.

Die schönsten Schlittelpisten

Natürlich schlittelt es sich in den Bergen immer noch am schönsten. Gemütlich mit dem Gondeli auf den Berg und hinuntersausen ist die Luxus-Variante von Hügelkraxeln. Sehr viele Schweizer Skigebiete verfügen über einen oder mehrere Schlittelpisten. Den Schlitten kannst du für gewöhnlich direkt vor Ort mieten. Wo du mit schönster Aussicht und besten Schneeverhältnissen den Berg runtersausen kannst, erfährst du hier.

Wenn du dir die Anreise sparen und lieber auf den heimischen Hügeln schlitteln willst, findest du hier Tipps für die schönsten Schlittelorte im Aargau.

Wo schlittelst du am liebsten? Lass es uns in den Kommentaren wissen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 20. Januar 2024 19:57
aktualisiert: 20. Januar 2024 19:57
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch