Aargau/Solothurn
Zofingen

Mofa-Tuning: Mit dieser Strafe musst du rechnen, wenn du dein Töffli frisierst

Mofa-Vorschriften

Früher mussten Jugendliche frisierte Töffli selber zurückbauen – heute drohen Bussen

· Online seit 06.05.2024, 17:54 Uhr
Die Polizei hat in Zofingen ein frisiertes Töffli aus dem Verkehr gezogen, das bis zu 95 km/h erreichte. Was bei einem Motorfahrrad zulässig ist, ist klar geregelt. Doch Abänderungen beschäftigen die Polizeien in der Schweiz schon lange.
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Fast 100 Stundenkilometer hätte das Töffli fahren können, das die Regionalpolizei Zofingen kürzlich sichergestellt hat. Es war so abgeändert worden, dass es zwar schneller, aber dafür wesentlich weniger sicher unterwegs war. Laut der Polizei war der Besitzer ein Wiederholungstäter.

Getunte Töfflis damals und heute

Tatsächlich sind frisierte Töfflis für die Polizei eher ein alter Hut. Das beweist auch eine Archivaufnahme von SRF aus dem Jahr 1974, als die Kantonspolizei in Schafisheim eine Kontrolle durchführte und an der damaligen Jugend und ihren «Feuerstühlen» einiges auszusetzen hatte.

Erzieherische Massnahme als Strafe

Die Strafe für frisierte Töfflis hatte damals sogar einen erzieherischen Aspekt: Die Erwischten mussten noch auf dem Gelände der Motorfahrzeugkontrolle die abgeänderten Teile selber ausbauen und abgeben, damit diese verschrottet werden konnten.

Was ist bei einem Töffli eigentlich erlaubt?

Schon damals warnten die Behörden, dass Töffli, deren Geschwindigkeit hochfrisiert wurde, gefährlich sind, weil die Bremsen auf maximal 30 km/h ausgelegt waren. Dies bemängelte nun auch die Zofinger Polizei im jüngsten Fall. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat klare Vorgaben, was bei klassischen Mofas erlaubt ist und was nicht.

Bei einem Töffli ist – mit Ausnahme eines Kindersitzes – ausserdem nur ein Platz zulässig. Gleiches gilt übrigens für E-Scooter. Mehr als zwei Räder sind bei einem Töffli nicht erlaubt. Dafür sind ein Pedalantrieb, Rückspiegel, Rückstrahler, Kontrollschild, Licht und eine akustische Warnvorrichtung – also eine Hupe oder eine Klingel – erforderlich. Bremsen benötigt ein Töffli zwei Stück, auf dem Vorder- und Hinterrad. Für das Fahren eines Töfflis braucht es ausserdem einen Führerausweis der Kategorie M (ab 14 Jahren). Beim Fahren muss zudem ein Helm getragen werden.

Welche Strafe droht, wenn man ein Töffli frisiert?

Im aktuellen Fall aus Zofingen hielt sich der Besitzer nicht an alle Vorschriften. Weil er Wiederholungstäter ist, wird nun geprüft, ob er sein Mofa überhaupt zurückerhält. Mit einer empfindlichen Busse muss er ebenfalls rechnen. Diese hängt vom Alter und den Umständen ab. Die Strafe für den Verstoss gegen die Regeln sind unterschiedlich. Wer beispielsweise keinen Helm trägt, zahlt 30 Franken. Das Fahren ohne Licht in der Nacht kostet 40 (beleuchtete Strasse) bis 60 Franken (unbeleuchtete Strasse).

veröffentlicht: 6. Mai 2024 17:54
aktualisiert: 6. Mai 2024 17:54
Quelle: ArgoviaToday

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