Bezirksgericht Dietikon

Bendrit zu bedingter Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt

22.03.2023, 22:40 Uhr
· Online seit 22.03.2023, 06:43 Uhr
Wegen Verkehrsdelikten stand Bendrit Bajra am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dietikon. Nun wurde der ehemalige Comedian zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Franken verurteilt.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

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Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte Bendrit Bajra wegen zwei Verkehrsdelikten und wegen eines verpassten Zivildiensttermins. Ausschlaggebend für die bedingte Freiheitsstrafe waren jedoch die Verkehrsdelikte, die Tote und Verletzte hätten verursachen können. Seinen Fahrausweis muss der ehemalige Social-Media-Comedian zwei Jahre abgeben.

Hauptverantwortlich für die zwei gefährlichen Aktionen auf Autobahnen, derentwegen er vor Gericht landete, war gemäss Bajra sein Kollege. Er selber sei lediglich dabei gewesen. «Ich werde nie wieder in solche Situation geraten», versprach er. Den Kontakt zu diesem Freund habe er abgebrochen, dieser habe ihm nicht gutgetan.

Dass der Kollege die treibende Kraft war, glaubt die Staatsanwältin nicht. «Das ist eine reine Schutzbehauptung, er stellt sich als Unschuldslamm dar.» Bajras Verhalten sei leichtsinnig und verantwortungslos gewesen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe für den 27-Jährigen: Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

«Hauptsache, es gibt ein gutes Video»

«Hauptsache, es gibt ein gutes Video, das als Trophäe herumgereicht werden kann.» Für die Staatsanwältin war es erwiesen, dass Bajra bei den Verkehrsdelikten aktiv mit dabei war, sie filmte und kommentierte.

Die Verfahrenszeit hat die Anklägerin in schlechter Erinnerung: Die erste Einvernahme habe Bajra eins zu eins im Internet publiziert, dann habe er die Post nicht geöffnet, Termine verpasst und ständig saloppe Sprüche von sich gegeben. «Er verwechselte eine Einvernahme mit einer Bühne.» Seine Aussagen habe er wiederholt geändert.

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«Ein Kindskopf»

Zum Zeitpunkt der Vorfälle 2016 sei er zwar ein Kindskopf gewesen, sagte Bajra in der Befragung. Im Strassenverkehr habe er sich aber «immer normal verhalten». Er habe die Verkehrsdelikte nicht gefilmt, um sich zu profilieren, sondern um die Situation zu beruhigen.

Sein Anwalt verlangte denn auch Freisprüche bei den Verkehrsdelikten. Wegen eines illegalen Laser-Pointers, den Bajra im Internet bestellt hatte, und eines verpassten Zivildiensttermins sei eine Busse von 500 Franken angemessen.

Der Anwalt kritisierte im Plädoyer die «unverständlich lange» Verfahrensdauer von sieben Jahren und das «aufgeblasene Verfahren». Mehrmals liess die Staatsanwaltschaft etwa die Fahrten auf dem Flugplatz Dübendorf nachstellen.

Nach dem Urteil zeigt sich Bendrit Bajra enttäuscht. «Jetzt warten wir mal das schriftliche Urteil ab und nehmen dann mit dem Anwalt Rücksprache.» Vermutlich wird der 27-Jährige das Urteil weiterziehen.

Lenker kletterte auf die Rückbank

Beim ersten Fall im April 2016 hatte der schweizerisch-albanischen Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.

Beim zweiten Vorfall, ebenfalls im April 2016, fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken.

Bekannt wurde Bajra aus Schwamendingen vor rund 10 Jahren mit seinen Videoclips über Unterschiede zwischen Ausländern und Schweizern. Vor einigen Jahren gründete er einen Brunch-Lieferdienst, mittlerweile ist er auch Teilhaber einer Bar. In den Ausgang gehe er aber nicht mehr häufig. «Ich bleibe mittlerweile lieber zuhause.»

(sda/bza/hap)

veröffentlicht: 22. März 2023 06:43
aktualisiert: 22. März 2023 22:40
Quelle: ZüriToday

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