Bundesgericht

Bewaffnete Raubüberfälle: Fall geht zurück ans Aargauer Obergericht

16.02.2022, 12:59 Uhr
· Online seit 16.02.2022, 12:13 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerden von zwei Männern in wesentlichen Punkten gutgeheissen, die 2012 bewaffnet einen Tankstellenshop in Hunzenschwil und das Restaurant Saga Khan in Mägenwil überfallen hatten. Das Aargauer Obergericht verurteilte sie 2020 zu langjährigen Freiheitsstrafen.

Quelle: Tele M1

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Beim Überfall Anfang März 2012 waren die beiden Männer – ein Italiener und ein Schweizer – mit einem dritten Komplizen unterwegs. Während der Italiener im Auto wartete, gingen der Schweizer und der dritte Mann bewaffnet in den Tankstellenshop. Letzterer feuerte seine 9mm-Pistole ab, um die Verkäuferin anzutreiben. Dabei schoss er nur knapp an ihr vorbei. Die Männer erbeuteten rund 1000 Franken. Über den Prozess am Bezirksgericht in Lenzburg berichtete Tele M1 im Jahr 2018. Den Beitrag siehst du oben im Video.

Das Aargauer Obergericht rechnete die Schussabgabe auch dem Italiener und dem Schweizer an und verurteilte sie deshalb für qualifizierten Raub. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen aufgehoben. Es führt aus, die drei Männer hätten den Einsatz der Schusswaffen nicht abgesprochen.

Der Italiener und der Schweizer wussten laut Bundesgericht, dass ihr Komplize bei einem früheren Raubüberfall die Waffe abgefeuert hatte. Daraus dürfe entgegen der Sicht des Obergerichts jedoch nicht geschlossen werden, dass sie die Abgabe des Schusses im Shop billigten.

Gefährliche Situation

Ende März 2012 überfielen der Italiener und der Schweizer das Restaurant Saga Khan in Mägenwil. Der Italiener stand am Eingang mit einer Schreckschusspistole Wache, während sein Komplize im Restaurant den Kasseninhalt forderte. Es kam zu einem Handgemenge, in welchem der Schweizer seine Waffe abfeuerte. Die beiden Männer flüchteten schliesslich ohne Beute. Über den Vorfall berichtete Tele M1 im März 2012.

Quelle: Tele M1

Auch in diesem Fall ist das Bundesgericht zum Schluss gelangt, dass dieser Schuss dem Italiener nicht als Mittäter angerechnet werden könne. Er sei deshalb auch in diesem Fall lediglich wegen einfachen Raubes zu verurteilen.

Beim Mittäter bleibt es jedoch bei der Qualifikation des schweren Raubes. Die unkontrollierbaren Umstände bei der Schussabgabe hätten gemäss Bundesgericht zu Verletzten oder Toten führen können.

Die beiden Fälle gehen nun zurück ans Aargauer Obergericht. Es muss die ursprünglich ausgesprochenen Freiheitsstrafen von achteinhalb und zwölfeinhalb Jahren neu bemessen.

veröffentlicht: 16. Februar 2022 12:13
aktualisiert: 16. Februar 2022 12:59
Quelle: sda

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