Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der «Basler Zeitung». Unter anderen wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des «Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht» eingeleitet.
Es seien erste Beweismittel wie Videoaufnahmen vom Tatort sichergestellt worden, heisst es weiter. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht.
Am frühen Morgen des 30. März war es bei einer Liegenschaft in der Fäschengasse zu einer Explosion gekommen. Gemäss Angaben der Basler Staatsanwaltschaft entstand dabei grosser Schaden. Verletzt worden sei aber niemand.